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  1. #1
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    Hallo Kollegen,

    als Kliniker im 4. WBJ Innere Medizin interessiere ich mich für die ambulante Versorgung bzw. eine hausärztliche Weiterbildung nach dem Facharzt Innere. Insbesondere weil ich auch auf Abwechslung hoffe.

    Nun habe ich mich gefragt, ob eine Mitarbeit auf Stundenbasis in einer Hausarztpraxis bzw. die Übernahme von KV-Dienst fachlich sinnvoll bzw. möglich wären, um sich ein authentischen Blick zu verschaffen und sich mich den speziellen Modalitäten anzufreunden. Ich würde das gerne noch "obendrauf" neben Klinik machen.

    Ist/war jemand in einer ähnlichen Situation und kann Erfahrungen teilen?

    Beste Grüße
    cer



  2. #2
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Im KV-System ist "stundenweise Mitarbeit" so nicht vorgesehen. Entweder bist Du FA und übernimmst einen anteiligen KV-Sitz mit allen damit verbundenen Pflichten, oder Du läßt Dich als WBA anstellen mit entsprechenden Vorgaben. Privatpraxis ist natürlich was anderes.
    Was die Dienste angeht, kann man entweder als Poolarzt über KV auf eigene Rechnung tätig werden (die geforderte Qualifikation sind zwei Jahre Berufserfahrung oder so) oder man läßt sich über eine Agentur oder direkt vom Abgabewilligen anstellen und bezahlen. Mischformen gibt es auch.
    Bitte bei der betreffenden KV Deines Regierungsbezirkes nachlesen, wie die Regelungen so sind. Je nach Ort und Dienstmodell sind die Bereitschaftsdienste ein Verlustgeschäft, sonst würde man ja nicht versuchen, sie loszuwerden (im Gegensatz zu früher)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #3
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Im KV-System ist "stundenweise Mitarbeit" so nicht vorgesehen. Entweder bist Du FA und übernimmst einen anteiligen KV-Sitz mit allen damit verbundenen Pflichten, oder Du läßt Dich als WBA anstellen mit entsprechenden Vorgaben. Privatpraxis ist natürlich was anderes.
    Was die Dienste angeht, kann man entweder als Poolarzt über KV auf eigene Rechnung tätig werden (die geforderte Qualifikation sind zwei Jahre Berufserfahrung oder so) oder man läßt sich über eine Agentur oder direkt vom Abgabewilligen anstellen und bezahlen. Mischformen gibt es auch.
    Bitte bei der betreffenden KV Deines Regierungsbezirkes nachlesen, wie die Regelungen so sind. Je nach Ort und Dienstmodell sind die Bereitschaftsdienste ein Verlustgeschäft, sonst würde man ja nicht versuchen, sie loszuwerden (im Gegensatz zu früher)
    Was heißt Verlustgeschäft? Wie läuft das mit der Vergütung?



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Eine Mitarbeit auf Stundenbasis in einer Hausarztpraxis als Nicht-Facharzt ist für einen Hausarzt im allgemeinen nicht adäquat finanzierbar, außer du verpflichtest dich zur Weiterbildung Allgemeinmedizin und es gibt die entsprechende Förderung als Weiterbildungsassistent. Das hast du aber ja nicht vor.

    KV-Dienste kannst du im 4. WBJ Innere Medizin vermutlich machen; erkundige dich bei deiner zuständigen KV nach ihren Voraussetzungen. Die wird dir auch die finanziellen Rahmenbedingungen für die KV-Dienste sagen. Diese sind von Region zu Region sehr unterschiedlich. Als "Verlustgeschäft" würde ich die Vergütungen, die ich so gehört habe, nicht unbedingt bezeichnen, aber die Bezahlung ist wirklich außerordentlich unterschiedlich mit ganz unterschiedlichen, teils schwer oder gar nicht nachvollziehbaren Vergütungs-Modellen.

    Weiteres Problem ist deine Berufshaftpflichtversicherung - du mußt dich erkundigen, ob deine Berufshaftpflichtversicherung solche KV-Dienste abdecken würde bzw. wieviel teurer es würde, wenn sie abgedeckt werden sollen. Manchmal dringt in dem Zusammenhang die Erkenntnis durch, dass sich der entsprechende Aufwand nicht lohnt für die wenigen KV-Dienste, die man im allgemeinen neben seiner Weiterbildung Innere dann pro Jahr doch machen würde.

    Wenn du Abwechslung willst, würde ich an deiner Stelle im 4. WBJ Innere eher den Notarzt-Schein machen und damit meine Abwechslungs suchen. Halte zumindest ich persönlich für weniger riskant, mindestens genauso interessant wie KV-Dienste, und ich hatte dadurch einen großen Lerneffekt.



  5. #5
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von freestyler Beitrag anzeigen
    Was heißt Verlustgeschäft? Wie läuft das mit der Vergütung?
    Wenn Du auf eigene Rechnung arbeitest, die Zeit absitzt und die Scheine mit der KV abrechnet (Privatversicherte kommen so gut wie gar nicht vor, weder im ÄBD noch in der BD-Praxis).
    Verlustgeschäft ist es, wenn Du 10h in der BD-Praxis sitzt und es kommen fünf Patienten, weil gerade WM-Endspiel/Wetter gut oder whatsever. Verlustgeschäft ist es, einen Fahrdienstsprengel zu haben, größer als das Saarland und am Ende der Nacht dann 3 Patienten gesehen zu haben, dafür aber 500km gefahren zu sein, womöglich noch mit dem eigenen PKW bei Eisregen usw...
    Verlustgeschäft ist, wenn für den Schein gar kein Geld fließt wegen Formfehlern usw. Oder Du Dir einen Regress einhandelst. Oder gar eine Klage.
    Verlustgeschäft ist, wenn Du Opfer körperlicher Übergriffe geworden bist. Oder verletzt. Oder lebenslang entstellt. Google mal nach "Bereitschaftsdienst Germersheim". Und die Notärztin aus Ottobrunn wird es sich zukünftig auch überlegen, ob sie nochmal freiwillig Dienst macht, sofern sie nicht dauerhaft berufsunfähig wird.
    Die KV-Dienste waren vor einer Generation noch so lukrativ (und sicher), daß die HÄ das unter sich exklusiv ausgemacht haben, jetzt muß man schon die FA zwangsverpflichten und es verzichten immer mehr dankend darauf. Glaub mir, daß hat seinen Grund. Wenn Du natürlich eine Pauschalvergütung mit dem abgebenden Arzt ausgemacht hast (600 EUR/Dienst sind üblich, Weihnachten usw. gerne auch mal 1000) und die Risiken auf den Abgebenden abgewälzt hast, sieht das ntaürlich ganz anders aus.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
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