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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    Eine Frage an die schon Niedergelassenen: ich bin auf der Suche nach Modellen, wie ein evtl. Krankheitsausfall bei ggf. Übernahme eines Anteils in einer Gemeinschaftspraxis geregelt wird, wenn eine Krankentagegeldversicherung nicht abgeschlossen werden kann.

    Im Krankheitsfall steht bei uns im Vertrag, daß ein Vertreter bezahlt werden muß, u.a. hierfür wird eine private Krankentagegeldversicherung (Leistung 250 Euro/ Tag) abgeschlossen.

    Was machen, wenn das nicht möglich ist?



  2. #2
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Wenn Dein Gesundheitszustand es nicht zuläßt, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen (und wie sieht es aus mit Berufsunfähigkeitsversicherung?) würde ich keinesfalls eine selbstständige Tätigkeit anstreben, sondern mich anstellen lassen. Zur Not auch in einer anderen Praxis. Zum anderen ist das Krankentagegeld ja primär für einen selbst bestimmt und nicht zur Deckung wirtschaftlicher Ausfälle der GP. Abgesehen davon wird man für 250 EUR auch keinen Vertreter für einen ganzen Tag bekommen, geschweige denn einen Tag Einnahmeausfall abdecken können. Wenn das erzielte Einkommen so lukrativ ist, daß man damit auch längere Krankheitsausfälle unversichert abdecken kann (das ist halt eben Selbstständigkeit)- go for it! Ansonsten klingt das irgendwie dubios. Falls ich den Post mißverstanden haben sollte, dann bitte klarstellen.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #3
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Es gibt sogenannte Praxisausfallsversicherungen, die dann die entgangenen Einnahmen ersetzen. Die Bedingungen variieren aber sehr stark, daher sollte man sich diesbezüglich an einen unabhängigen Berater wenden.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  4. #4
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    Eine Kranketagegeldversicherung ist schon unmöglich, wenn man bis vor kurzem z.B. eine Psychotherapie gemacht hat.
    Danke für den Tipp mit der Praxisausfallversicherung, werde ich mal nachschauen.

    Wie habt ihr das geregelt, wenn einer in einer BAG ausfällt wegen Krankheit?



  5. #5
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Daß man bei bestimmten Lebensläufen keine Versicherung mehr abschließen kann, stellt keiner infrage. Meine Frage war vielmehr, warum Du Deinem Praxispartner einen "Vertreter" schuldest? Üblicherweise erzielst Du ja für Dich während Krankheit kein Einkommen, die auf Dich anteilig verbuchten Praxisunkosten laufen weiter und das ist ja "Strafe" genug. Von Kleinigkeiten, daß der Vertreter üblicherweise nicht mal eben so KV-Leistungen abrechnen darf und auch am Anfang wohl kaum das etablierte Arbeitstempo erbringen wird, mal abgesehen. Und für 250 EUR/Tag wird man wohl kaum einen Facharzt bekommen. Wie ist denn der Urlaub geregelt? Oder ist das Verhältnis "asymmetrisch" und Du arbeitest als "scheinselbstständig" nur zu? Klingt alles irgendwie komisch. Vielleicht fährst Du mit einem Angestelltenverhältnis besser, da ist das Krankheitsrisiko beim AG. Daß man auch Humanfaktoren über eine Praxisausfallversicherung abdecken kann, wäre mir zwar neu, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Wenn dem so ist, steht aber zu befürchten, daß es an den gleichen Gründen scheitern wird wie schon zuvor.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
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