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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    28.03.2013
    Beiträge
    11
    Hallo,

    ich arbeite als angestellter Zahnarzt in einer Zahnarztpraxis. Vor kurzem habe ich mich gekündigt. Der Arbeitgeber hat gemeint, dass ich die Verantwortung für die von mir durchgeführten prothetische Versorgungen, die noch Gewährleistungsanspruch haben, trage. Das heißt, falls es zu irgendwelchen erneuerung-, nachbesserung- oder reparaturbedürftigen Problemen mit der ZE-Arbeiten kommt, muss ich in seine Praxis kommen (ggf. im Wochenende), um die notwendige Behandlung selbst vorzunehmen.

    Gerne möchte ich mich informieren, ob die Aussagen vom Arbeitgeber gesetzlich zulässig sind.

    Viele Grüße



  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    12.09.2006
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    5.490
    Völliger Blödsinn, als angestellter Zahnarzt haftest du für gar nichts! Das ist alleine das Problem vom praxisinhaber.
    Bist du Mitglied im fvdz? Die bieten kostenfreie rechtsberatung an



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    07.12.2004
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    Beiträge
    44
    Da versucht der Praxisinhaber dir wohl etwas Angst zu machen. Du hast absolut nichts zu befürchten. Würde mir deswegen im Vorfeld keinen rechtlichen Rat einholen.

    Falls du es aber unbedingt willst, kannst du dich an deine Zahnärztekammer wenden. Für die zahlst du schließlich auch fleißig Beiträge. Dort gibt es einen Justiziar. Der wird dir Auskunft geben.



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