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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Zitat Zitat von Differenzialdiagnose Beitrag anzeigen
    Ich dachte der Notarzt sei der einzige Arzt, der keine Leichenschau durchführen muss. Oder machst Du's "nur", weil Du gerade Zeit hast?
    Wer übernimmt dann eigentlich? Der Hausarzt? Ernstgemeinte Frage.
    In Baden-Württemberg ist der Notarzt dazu nicht verpflichtet. Siehe §20 Abs. 4 BestattG BW.
    Das kommt immer ganz aufs Bundesland drauf an.
    In Niedersachsen sind sie glaub dazu verpflichtet.

    Theoretisch jeder niedergelassene Arzt, aber die Polizei hat meist "ihre" Ärzte, die sie dafür regelmäßig kontaktieren.



  2. #12
    straight outta hell
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    In RLP stellt der Notarzt nur vorläufige Totenscheine aus und der Hausarzt bzw. der KV-Dienst kommt zur endgültigen Todesfeststellungen inkl. ausführlicher Leichenschau.

    Alternativ wird das ganze an die Kripo übergeben wenn irgendwas unklar ist und die kümmern sich dann weiter um den Rest.



  3. #13
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    Auch in Niedersachsen sind Notärzte nicht unbedingt zur Leichenschau verpflichtet, wie es in §3 BestattG geregelt wird. Entsprechend kurz kann man sich in dieser Bescheinigung auch halten, da der Grund direkt in der Bescheinigung angegeben wird: https://www.bestattungen.de/images/M...einigung_1.jpg

    (4) 1 Ärztinnen und Ärzte im Notfall- oder Rettungsdienst können sich auf die Feststellung des Todes sowie des Todeszeitpunktes oder des Zeitpunktes der Leichenauffindung beschränken, wenn sie durch die Durchführung der vollständigen Leichenschau an der Wahrnehmung der Aufgaben im Notfall- oder Rettungsdienst gehindert wären und, insbesondere durch Benachrichtigung der Polizei, dafür sorgen, dass eine andere Ärztin oder ein anderer Arzt eine vollständige Leichenschau durchführt. 2 Die Ärztinnen und Ärzte im Notfall- oder Rettungsdienst haben im Fall des Satzes 1 unverzüglich eine auf die getroffenen Feststellungen beschränkte Todesbescheinigung auszustellen.



  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Wenn ich im Rahmen eines Einsatzes den Tod eines Patienten feststelle (und ab und zu haben wir auch "Todesfeststellung" als Alarmierung, weil das über die Niedergelassenen nicht funktioniert), dann würde es in Niedersachsen reichen, wenn ich den Tod feststelle und nur den oberen Teil des Totenscheins ausfülle. Ich muss ja auch für andere Einsätze abkömmlich sein. In der Praxis funktioniert das schlichtweg nicht. Die Standesämter sind völlig verwirrt, wenn es 2 Scheine gibt (einmal vom Notarzt die verkürzte Version und einmal vom Hausarzt) und nachts um 2 den KV-Kollegen zu erreichen, der dann später für die Leichenschau kommt, kostet mehr Zeit als die Leichenschau.

    Also wird bis auf eindeutige Fälle "ungeklärt" angekreuzt, dann kommt eh die TOG (Tatortgruppe) und die dokumentieren sehr genau, incl. Beschreibung der Wohnung/Umgebung, Fotos im bekleideten und unbekleideten Zustand. Auf den Bericht verweise ich dann auch immer wenn die Polizei da war. Und der Bestatter muss sich die Leiche auch noch einmal genau anschauen (deswegen ist es wichtig, alles genau zu dokumentieren. Wenn der Bestatter was offensichtliches findet, was der Arzt nicht dokumentiert hat, kann es schnell Ärger geben)- vor allem wenn "natürlich" angekreuzt ist.
    Wenn es die Umstände erlauben, sollte man auch warten, bis die TOG da ist (meist kommt zuerst ein Streifenwagen um die Leiche vor Veränderung zu sichern, falls der Rettungsdienst wieder weg muss) und denen die bisherigen Erkenntnisse zu übergeben.

    Also der allerwichtigste Part ist, festzustellen, ob der Patient tot ist , ob der Patient vielleicht nicht natürlich um´s Leben gekommen sein könnte und die Polizei zu informieren.

    In anderen Bundesländern gibt es ein gesondertes Formular für die Todesfeststellung vs. Leichenschau/T-Schein.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #15
    Registrierter Benutzer Avatar von Differenzialdiagnose
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    579
    Sehr interessant. Danke für die Erklärung!



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