In Baden-Württemberg ist der Notarzt dazu nicht verpflichtet. Siehe §20 Abs. 4 BestattG BW.
Das kommt immer ganz aufs Bundesland drauf an.
In Niedersachsen sind sie glaub dazu verpflichtet.
Theoretisch jeder niedergelassene Arzt, aber die Polizei hat meist "ihre" Ärzte, die sie dafür regelmäßig kontaktieren.