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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    hallo liebe leute
    vor 3 jahren war ich beim neurologen im alter von 22 aufgrund mangelnder konzentration.
    dieser bat mich 2 din a4 seiten mit fragen anzukreuzen, so das war in 5 min geschafft.
    ab da an war ich offiziell ads diagnostiziert, habe methylphenidat bekommen, habe es 4 wochen lang eingenommen und es dann gelassen.

    so jetzt im jahre 2018 stehe ich vor ner bewerbung bei der polizei und denke mir hmmm da ist doch irgendwo ne ads diagnose.
    es interessiert keinen ob es stimmt oder nicht fakt ist es steht schwarz auf weiß, dass ich ads habe.
    was soll ich machen? anderen neurologen um neue diagnose bitten?
    blöderweise ist mein alter verstorben, zu ihm wollte ich nämlich hin und die diagnose bsprechen.



  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Und woher weiß die Polizei von der Diagnose?
    Ansonsten: Mit dem Hausarzt besprechen, wie man vorgehen kann.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #3
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Und woher weiß die Polizei von der Diagnose?
    Ansonsten: Mit dem Hausarzt besprechen, wie man vorgehen kann.
    naja man muss doch alles angeben bei der polizeiärztlichen untersuchung
    also ich denke mal die werden einsicht in alles haben
    habe gehört dass man auf jedenfall sehr viele zettel bekommt und diese dann auch dem hasuarzt vorlegen soll und dieser auch alle krankheiten aufführen soll.
    wobei mein hausarzt nichts von dem ads weiß bzw hab keinen hausarzt,



  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Eben... die haben keine „Einsicht in alles“ - schon gar nicht in Krankenakten deiner diversen Ärzte. Wie kommst du auf sowas?
    Und wenn dein Hausarzt von der Diagnose nix weiß, kann er die auch nicht aufführen.
    Stellt sich halt die Frage, ob das Problem von damals, egal, wie man es nennen mag, noch besteht...
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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Die Diagnose muss bei der Bewerbung angegeben werden. Ggf bekommt du die Auflage, dich noch einmal bei einem Psychiater vorzustellen für einen aktuellen Befund. Je nach Bundesland wird das enger gesehen oder nicht. Psychische Vorerkrankungen sind aber ein Problem.

    Auch wird nicht zwingend die Diagnose an sich das Problem sein, sondern die Symptomatik. Und offenbar fehlt da was an der Geschichte. Offenbar waren die Probleme so schwerwiegend dass du dich an einen Facharzt gewandt hast. Und ein Neurologe wird nicht aufgrund eines einzelnen Fragebogens die Diagnose stellen. Mal davon abgesehen, dass es ja keinen Hinweis auf eine Fehldiagnose gibt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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