Ein grober Überblick:
- details regelt die jeweilige KV, innerhalb der du Dienst machen möchtest
- bezogen auf Sachsen (BGST Leipzig):
- Aktuell Übergangsregelung hin zum Facharzt als geforderte Qualifikation, neben dem Beherrschen der deutschen Sprache
- man sollte vorher genau Lesen, was eigentlich die Aufgabe des KV-Dienstes ist (z.B. dringliche Besuche, welche nicht bis zum nächsten Werktag warten können) - nach höhstrichterlichen Urteil ist jeder apporbierte Mediziner grundsätzlich fachlich ausreichend befähigt am Dienst teilzunehmen
- ich sehe mich also zuständig - Schmerzen zu lindern, eine Gastroenteritis vom Akuten Abdomen zu trennen etc. - ein EKG z.B. nehm ich generell nicht mit
- dieses typische: Rückenschmerzen seit Jahren, kein Befundwandel in der Sonntag Nacht, Durchuntersuchen nach Leitlinie - da kann es einzelfallabhängig auch sein, dass es beim Notfallvertretungsschein bleibt
Man kann überlegen einfach alles über eine Agentur machen zu lassen (die stellen oft die Koffer, organisieren die Dienste etc. -> google Bereitschaftsdienst / KV Dienst übernehmen) oder dies selbst zu tun:
- letzterer Fall: Man sollte sich mit den Vorschriften der zuständigen KV/Ärztekammer auseinander setzen, den Haftpflichtversicherungsschutz klären, ggf. Genehmigung Nebentätigkeit durch Hauptarbeitgeber
- Dienste werden grundsätzlich gebunden den an "KV-Sitz" verteilt und von den Kollegen dann zumeist sehr gern abgegeben - dennoch bleibt der Vertragsarzt allein zuständig, wenn seine Vertretung ausfällt
- ist die Vertretung bei der jeweiligen KV in Arztsregister eingetragen kann man nach meiner Kenntnis über "Praxisbedarf" sich Ampullen etc. auf rotem Rezept mit der Aufschrift "Sprechstundenbedarf" bestellen - alles andere wie vom Stethoskop über ..... liegt in deiner Verantwortung:
Ich kenne Kollegen die nur mit Transport- und Einweisungsschrein bewaffnet zum Dienst antreten, andere haben da zich Koffer dabei - hier gibt es lediglich Empfehlungen
- hast du eine eigene Abrechnungsgenehmigung mit der KV rechnest du selbst ab, hast Rezepte mit aufgedruckter LANR von dir - stehst der KV selbst Rede und Antwort bei Fragen der Wirtschaftlichkeit/Verhältnismäßigkeit
- hast du dies nicht, dann - soweit ich es weiß - unter der LANR und BSNR des dienstabgebenden Arztes (Nachteil für ihn, er steht der KV Rede und Antwort in Sachen Wirtschaftlichkeit der Verordnungen etc.)