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Thema: KV Dienste

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi Leute,
    ich würde mich beruflich gerne etwas weiterentwickeln und denke darüber nach KV Dienste zu machen. Jedoch finde ich im Netz keinerlei Info welche formalen Voraussetzungen hierzu notwendig sind.
    Kann man solche Dienste zB auch als Anästhesist machen? Wo meldet man sich dafür an? Welches Material muss man mitbringen? "Arztkoffer" gibt es dafür eine geforderte Minimalausstattung? Wie werden solche Dienste vergütet?
    Freue mich über Eure Erfahrungsberichte!



  2. #2
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    Ein grober Überblick:
    - details regelt die jeweilige KV, innerhalb der du Dienst machen möchtest
    - bezogen auf Sachsen (BGST Leipzig):
    - Aktuell Übergangsregelung hin zum Facharzt als geforderte Qualifikation, neben dem Beherrschen der deutschen Sprache
    - man sollte vorher genau Lesen, was eigentlich die Aufgabe des KV-Dienstes ist (z.B. dringliche Besuche, welche nicht bis zum nächsten Werktag warten können) - nach höhstrichterlichen Urteil ist jeder apporbierte Mediziner grundsätzlich fachlich ausreichend befähigt am Dienst teilzunehmen
    - ich sehe mich also zuständig - Schmerzen zu lindern, eine Gastroenteritis vom Akuten Abdomen zu trennen etc. - ein EKG z.B. nehm ich generell nicht mit
    - dieses typische: Rückenschmerzen seit Jahren, kein Befundwandel in der Sonntag Nacht, Durchuntersuchen nach Leitlinie - da kann es einzelfallabhängig auch sein, dass es beim Notfallvertretungsschein bleibt

    Man kann überlegen einfach alles über eine Agentur machen zu lassen (die stellen oft die Koffer, organisieren die Dienste etc. -> google Bereitschaftsdienst / KV Dienst übernehmen) oder dies selbst zu tun:

    - letzterer Fall: Man sollte sich mit den Vorschriften der zuständigen KV/Ärztekammer auseinander setzen, den Haftpflichtversicherungsschutz klären, ggf. Genehmigung Nebentätigkeit durch Hauptarbeitgeber
    - Dienste werden grundsätzlich gebunden den an "KV-Sitz" verteilt und von den Kollegen dann zumeist sehr gern abgegeben - dennoch bleibt der Vertragsarzt allein zuständig, wenn seine Vertretung ausfällt
    - ist die Vertretung bei der jeweiligen KV in Arztsregister eingetragen kann man nach meiner Kenntnis über "Praxisbedarf" sich Ampullen etc. auf rotem Rezept mit der Aufschrift "Sprechstundenbedarf" bestellen - alles andere wie vom Stethoskop über ..... liegt in deiner Verantwortung:
    Ich kenne Kollegen die nur mit Transport- und Einweisungsschrein bewaffnet zum Dienst antreten, andere haben da zich Koffer dabei - hier gibt es lediglich Empfehlungen
    - hast du eine eigene Abrechnungsgenehmigung mit der KV rechnest du selbst ab, hast Rezepte mit aufgedruckter LANR von dir - stehst der KV selbst Rede und Antwort bei Fragen der Wirtschaftlichkeit/Verhältnismäßigkeit
    - hast du dies nicht, dann - soweit ich es weiß - unter der LANR und BSNR des dienstabgebenden Arztes (Nachteil für ihn, er steht der KV Rede und Antwort in Sachen Wirtschaftlichkeit der Verordnungen etc.)



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