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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    09.11.2004
    Beiträge
    12
    Guten Morgen,

    ich ziehe demnächst nach Hessen und werde da auch Notarzt fahren. Gibt's was, was man dafür beachten sollte? Konkret zweierlei:
    a) Ich habe mal gehört, dass man konkrete "hessische" Fortbildungspunkte pro Jahr nachweisen muss. Wie läuft denn das im ersten Jahr?
    b) Es gibt doch diese "Voranmeldungs-Codes" oder so ähnlich, mit denen schon präklinisch dem Krankenhaus was mitgeteilt wird. Wie läuft denn das, und muss ich mich damit überhaupt auskennen? Oder macht das alles der RA?

    Danke!!!

    Schönes Wochenende
    niere



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Private Pyle
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    10.12.2013
    Semester:
    1. WBJ
    Beiträge
    475
    Es reicht, deine Frage einmal in einem Unterforum zu stellen.



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Hast du noch einen "richtigen Job"? Also mind. 15h in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis? Oder eigene Praxis?
    Das mit den Voranmeldecodes macht normalerweise dein RA
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    09.11.2004
    Beiträge
    12
    @Private Pyle/admin: Mea culpa - das Unterforum habe ich erst zu spät entdeckt. Der Eintrag ohne Unterforum darf gerne gelöscht werden...



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Ich denke, es macht am meisten Sinn, wenn dieser Beitrag erhalten bleibt (ist ja im passenden Unterforum):
    Klär das unbedingt, ob Elternzeit die Bedingungen nach §23c SGB IV erfüllt.
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