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  1. #16
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Um das Ganze mal verständlich und lesbar zusammenzufassen:
    theoretisch ist die Rückforderung bei allen KVen festgeschrieben, das bezieht sich aber nur auf das Ablegen der FA-Prüfung für Allgemeinmedizin. Danach kann man machen, was man will.

    Sämtliche weiteren Schlußfolgerungen tarumos sind Geschwafel, welches wie alle populistischen Äußerungen Ockhams Rasiermesser nicht standhält.
    Hallo Herr Lauterbach, sind Sie das?
    Ich freue mich, daß wenigstens nicht mehr in Abrede gestellt wird
    1) daß Fördergelder bei Nichterfüllung der Richtlinien zurückgefordert werden müssen (siehe auch dazu Bundesmantelvertrag § 75 SGB). Eine bundesweite gesetzliche Regelung als "theoretische Möglichkeit" zu bezeichnen, ist schon ein wenig arg euphemistisch und nachgerade verachtend gegenüber den Kollegen mit Migrationshintergrund (ja, die KV verschickt solche Verträge auch nach Armenien und Nicaragua), die vielleicht nicht so ganz verstanden haben, was sie da unterschreiben.

    2) und daß sich die Rückforderungen primär gegen den/die WBA richten, der bei Abbruch sanktioniert werden soll (siehe oben). Vor einem halben Jahr noch war das hier kein common sense. Was soll der Weiterbilder auch gegen Abbruch machen? Dokumente einbehalten?

    Das Laumann-Modell diskutieren wir lieber im Schülerforum.

    Was ich nicht verstehe: warum um Himmelswillen sucht man sich keine ambulante WBA-Stelle, die ganz normal vom AG finanziert wird und nicht mit finanziellen Fußangeln verbunden ist? Das habe ich so gemacht, wie auch die Generation davor.

    Und wenn es so ist, daß solche Stellen mittlerweile zunehmend rar werden (mittlerweile wird auch ein halbes Dutzend andere Richtungen gefördert), dann ist das vielleicht ein Indiz, daß da ziemlich was schiefläuft im Land. Vielleicht kann man jemand aus der Schweiz berichten, ob dort "Stütze mit Rückzahlungspflichten" für ambulante FA üblich ist.

    Achtung: belangloses politisches Geschwafel:
    Das ganze sehe ich eigentlich eher als ein Anti-Allgemeinmedizinprogramm, denn diejenigen, die eben gleich im KH bleiben, dort abbrechen, auswandern oder die Fachrichtung ändern, bleiben komplett von allen Rückforderungen verschont. Ungerecht, oder? Umgekehrt nehmen die KH natürlich gerne fremdes Geld zur Personalfinanzierung entgegen, und das nicht zu knapp. Was wiederum die Frage aufwirft, warum ich als Vertragsarzt von meinem Umsatz (denn andere Einkünfte hat die KV nicht) Helios und Co. Assistenzarztstellen finanzieren muss?
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  2. #17
    Gold Mitglied
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    Gelten die 40h auch für die ambulante hausärztliche Weiterbildung? Bei uns haben die meisten Hausärzte gerade einmal die Mindestmenge an Sprechstundenzeit.(22h glaube ich)



  3. #18
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Die Sprechstundenzeiten sind ja nicht die einzige Arbeitszeit. In meinem Praxisweiterbildungszeugnis stand damals nur "Vollzeit" (oder so ähnlich). In der sprechstundenfreien Zeit kannst du ja Hausbesuche, Notdienst (hab ich übrigens gar nicht gemacht in der Zeit und stand als "ist nicht angefallen" im Zeugnis), QM, Fortbildung durch den Weiterbilder, Selbststudium etc. machen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #19
    Gold Mitglied
    Registriert seit
    11.11.2007
    Ort
    anner Ostsee :)
    Semester:
    FA Allgemeinmed./Ortho/Unfall
    Beiträge
    322
    Ich werde ja in Kürze auch den Quereinstieg Allgemeinmedizin starten (als Orthopäde/Unfallch.). Unsere KV übernimmt die Förderung von 5050€ monatlich in der ambulanten Versorgung. Haben die anderen Quereinsteiger hier ähnliche Vergütungen oder zahlen andere Vertragsärzte auch mehr an ihre WBAs?



  5. #20
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    30.01.2013
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    1.058

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    Ist es nicht so, dass für einen ganzen kv-sitz >28h und für einen halben irgend etwas um 20h Spechzeiten an geboten werden muss? Selbstverständlich kommen noch Stunden mit Verwaltung etc dazu.

    Es müsste aber doch kein Problem sein, vollzeit 32-34h zu Arbeiten und das auch ggüber der Ärztekammer zu argumentieren.



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