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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Würdet Ihr folgendes machen / was für Einwände oder Argumente dafür oder dagegen habt Ihr hierzu:

    Quereinstieg in die Allgemeinmeidzin (als FÄ Anästhesiologie), geplante Anstellung in Hausarztpraxis, dort Vollzeitstelle auf dem Papier = volle Bezahlung bzw. Förderung durch die KV, aber dann de facto Teilzeitstelle bzw. weniger als eine 40-Stunden-Woche???
    Klingt ja erstmal gut, aber wie ist das rechtlich? Wer kontrolliert was? Wie sehr leidet meine Ausbildung darunter?

    Ich hab 1000 Fragen und würde gerne mehr schreiben, aber mir ist eben mein komplette Sermon im Datenhimmel verschwunden, so dass ich erstmal mit der brennendsten Frage versuche, einen Thread zu erstellen (mein erstes Mal ) - ich freu mich jedenfalls auf Eure Meinung und Euer Wissen dazu, dafür schonmal vielen Dank!



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  2. #2
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    Wenn man auf dem Papier 40 Stunden arbeitet, und unter der Hand halt etwas weniger, ist das seltsam, aber zunächst nicht dramatisch. Wenn es aber auf dem Papier weniger als 40 Stunden sind, sollte man sehr vorsichtig sein. Wenn die Ärztekammer bei der Zulassung zur Facharztprüfung auch die Arbeitsverträge verlangt, kann es ein Problem geben, weil dann die Weiterbildungszeit ggf. verlängert wird, wenn der Vertrag nicht als eine 100%-Stelle anerkannt wird.



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  3. #3
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Vollzeitstelle ist aber nicht gleich 40h... das gilt nur an der Uni. Es können z.B. auch 38h sein. Wo die Untergrenze für die Ärztekammer liegt weiß ich nicht.



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  4. #4
    biergartenaffin Avatar von Picknicker
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    Das ist inzwischen gang und gäbe, ÄiWB mit einem 40h-Vertrag auszustatten, die aber in Wirklichkeit weniger arbeiten (müssen). Wichtig ist aufm Platz, d.h. auf dem Papier. DAS interessiert die Ärztekammern, kontrollieren tut das niemand, wie auch? Rechtlich ist das natürlich sehr grau, aber wie gesagt, inzwischen Usus. Was die Lerninhalte/-erfolge angeht hängt vieles auch von der Praxis und von dir selbst ab, aber grob gesagt lernt man natürlich mehr, je öfter man anwesend ist. Man sollte als Assistenzarzt nur darauf pochen, auch Weiterbildung geboten zu bekommen, nicht nur die Patienten wegarbeiten.
    Eine WB-Stelle wird mit einer 40h-Woche gleichgesetzt, d.h. eine Stelle mit offiziell 38 Wochenstunden muss entsprechend verlängert werden.



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  5. #5
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    Danke, ist ja schon mal beruhigend zu wissen, dass das inzwischen Usus ist...
    Wie sieht es aus, wenn man nach erfolgter geförderter (und erfolgreicher) Weiterbildung sich mit dem Facharzt Allgemeinmedizin dann nicht niederlässt/ doch nicht als Allgemeinmediziner arbeitet? Geht man durch das Annehmen der Förderung irgendwelche Verpflichtungen ein oder gibt es eine Art Rückzahlungsverpflichtung der Förderung?



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