teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 9
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    19.07.2018
    Beiträge
    4
    Hallo,hallo,
    Ich fange zum WS an, Medizin studieren und wollte deshalb jetzt schonmal einen Monat Praktikum vorziehen. Soweit so gut, Bewerbung (, in der ich auch klargemacht habe, dass ich aktuell noch nicht studiere) lief schon, einen Praktikumsplatz habe ich auch bekommen. Jetzt brauche ich aber einen Nachweis, dass es sich bei meinem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt und ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung wie ich das anstellen soll. Als Beispiel wurden irgendwelche Schreiben der Universität genannt, womit ich ja leider nicht dienen kann. Kann mir hier vielleicht jemand helfen?
    Vielem Dank schonmal ;)



  2. #2
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
    Registriert seit
    02.12.2008
    Beiträge
    5.513
    ÄApprO §6:
    (1) Der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) ist vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.
    (4) Die Ableistung des Krankenpflegedienstes ist bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. In den Fällen des Absatzes 1 erfolgt der Nachweis durch eine Bescheinigung nach Anlage 5 zu dieser Verordnung.
    Würde das ggf. zusammen mit deiner Bewerbung bei HSS einreichen.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    14.07.2017
    Ort
    CAU Kiel
    Semester:
    6
    Beiträge
    253
    Bei unserem LPA (S-H) gibt es Vordrücke, an den es bescheinigt werden kann, was das für ein Praktikum ist. Gibt es nicht zufällig überall so was?



  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    13.01.2016
    Ort
    Ulm
    Semester:
    scheinfrei
    Beiträge
    422
    Schau mal online auf der Homepage bei deinem derzeitigen Landesprüfungsamt unter Humanmedizin nach. dort wirst du auch die Bedingungen und Leerformulare für das KPP finden. Das richtet sich nach deinem derzeitigen Wohnort, solange du noch keinen Studienplatz hast.



  5. #5
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.640
    Wenn das Krankenhaus zu doof ist, das von sich aus zu wissen, sollte man das Praktikum vielleicht einfach woanders machen



Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook