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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von Migole
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    Aus irgendwelchen Gründen musste ich sowas auch für zwei Wochen Famulatur an einer Uniklinik vorzeigen. Habe ich auch nicht verstanden. Normalerweise ist das doch nur relevant wenn die sich bei mehr als drei Monaten um den Mindestlohn drücken wollen?

    An den TE: ich würde da auch am ehesten beim LPA nachfragen. Wundert mich trotzdem welches Krankenhaus nicht sofort jeden Pflegepraktikanten mit Kusshand nimmt?



  2. #7
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    Also ich habe dem Krankenhaus jetzt einfach den Auszug aus den Bedingungen fürs KPP vom LPA geschickt. Da steht ja, dass es auch vor dem Studium absolviert werden kann. Das sollte reichen, ich habe nunmal keine „Institution“ die mich jetzt direkt dazu verpflichtet. Und das Krankenhaus ist eigentlich kein schlechtes ... Die Pflegedirektion hat mir das irgendwie so versucht zu erklären, dass sich im Falle einer Prüfung (was das für eine sein soll habe ich nicht verstanden) wohl zuerst auf die Praktikanten gestürzt wird und da wohl eine Veranlassung fürs Praktikum gegeben sein muss ... vielen Dank für eure Hilfe auf jeden Fall! ich hoffe, dass da jetzt alles in Ordnung geht.
    LG



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Die Approbationsordnung, wie sie Milka geposted hat, "zwingt" dich dazu.
    Ich hätte eher das geschickt und nicht den Auszug vom LPA.



  4. #9
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    In diesem Auszug wird aber unter anderem die Approbationsordnung zitiert ..



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