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  1. #21
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Wieso sollten Ärzte, die nicht an der Patientenversorgung teilnehmen, zu KV-Diensten verpflichtet werden?
    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Sie sind im KV-System überhaupt nicht drin...
    Wie nett, genau die zwei Antworten habe ich erwartet.
    Erste Gegenfrage: warum müssen dann in diversen Bundesländern auch Privatärzte an KV-Diensten teilnehmen? Die nun wirklich 0,0 mit der KV am Hut haben und sich im Regelfall auch bewußt für diesen Status entschieden haben.
    Zweite Gegenfrage: MDK-Ärzte nehmen IMHO wesentlich unmittelbarer an der Patientenversorgung teil bzw. mischen sich ein, als z.B. Laborärzte, Mikrobiologen oder Pathologen in irgendwelchen MVZs, die allenfalls mikroskopische Teilchen ihrer Patienten oder gar nichts zu Gesicht kriegen, weil eine Automatenstraße die Arbeit macht...trotzdem gibt´s ne Zwangsverpflichtung.
    Daß der eine oder andere MDK-Arzt freiwillig an KV-Diensten und dann vielleicht noch zu handverlesenen Terminen teilnimmt, mag sein, in den Dienstplänen, die ich überschauen kann, ist das auf jeden Fall nicht so.
    Knackpunkt für mich ist ja auch nicht die freiwillige Teilnahme, sondern die Zwangsverpflichtung. Da sollte man von Ärzten, die ihren Gehaltszettel zu 100% aus Sozialkassen-Geldern bestreiten, doch etwas mehr Engagement erwarten als von Ärzten, die im Schnitt nur zu 80% oder sogar zu 0% von Kassen-Geldern leben *Ironie aus*
    Falls der jeweilige MDK in nennenswertem Umfang noch Gelder von Privatversicherten, BGen, Beihilfe, arabischen Scheichs in bar etc....entgegennimmt, bitte ich hier um Klarstellung, damit ich hier keine fakenews verbreiten muss...
    Auf den Seminaren, die ich besucht habe, haben die Referenten des MDK ihre Organisation, Finanzierung und Aufgaben eigentlich recht eindeutig erklärt...es kann auch sein, daß ich da was völlig falsch verstanden habe.

    Wenn hier schon aus berufenem Mund die Teilnahme an der Patientenversorgung durch MDK in Abrede gestellt wird (normalerweise wird das ja immer bestritten), können wir doch gleich mal diskutieren, warum "Nichtteilnahme" auf dem Gehaltszettel so viel mehr ausmacht als "Teilnahme" in Zeiten des Ärztemangels überall.
    Geändert von tarumo (08.08.2018 um 08:53 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
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  2. #22
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Deine Kenntnis bezüglich der Vergütung von MDK-Ärzten („bekommst du zwar den Geld von DER GKV“ ->falsch!) ist offenbar unvollständig.
    Wikipedia schreibt übrigens
    "Der MDK wird ausschließlich von den Kranken- und Pflegekassen zu je 50 % über eine Umlage finanziert."
    Also ausschließlich Finanzierung durch die Sozialkassen. Von einer Mitfinanzierung durch privatrechtlich organisierte Versicherungswirtschaft (womit man vielleicht noch abweichende Ärztegehälter begründen könnte) oder unmittelbar aus Staatseinnahmen steht da nichts. Kann natürlich sein, daß hier auch fake news verbreitet werden.

    Tante Edit meint, daß auf dem 121. Deutschen Ärztetag (der weissgott alles andere als progressiv ist) eine Änderung gefordert wurde, weil im aktuellen System so keine Unparteilichkeit besteht (Entschließung 1c 77)
    Geändert von tarumo (08.08.2018 um 10:01 Uhr)
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  3. #23
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Dir sollte mitgeteilt worden sein, dass an dem Konstrukt nicht alle GKVen teilnehmen. Und dass der MDK-Arzt per Gesetz nur seinem ärztlichen Gewissen und nicht dem Wunsch der Kassen verpflichtet ist.

    Und nein, der MDK nimmt NICHT an der vertragsärztlichen PatientenVERSORGUNG teil und greift in diese auch nicht ein. Darf er auch nicht. Diesen Punkt im SGB sollten die Referenten des MDK aber erwähnt haben.
    Warum Privatärzte KV-Dienst verpflichtet werden, kann ich dir nicht sagen. Ergibt keinen Sinn... Frag mal die KVen.
    Geändert von Feuerblick (08.08.2018 um 12:54 Uhr)
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #24
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Dir sollte mitgeteilt worden sein, dass an dem Konstrukt nicht alle GKVen teilnehmen. Und dass der MDK-Arzt per Gesetz nur seinem ärztlichen Gewissen und nicht dem Wunsch der Kassen verpflichtet ist.
    Das sieht, wie gesagt, selbst der Deutsche Ärztetag anders, auch wenn die genannte Resolution "soft" formuliert ist. Es ging hier eigentlich aber um die Arbeitsbedingungen beim MDK.
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  5. #25
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Warum Privatärzte KV-Dienst verpflichtet werden, kann ich dir nicht sagen. Ergibt keinen Sinn... Frag mal die KVen.
    Das ist relativ einfach zu beantworten. Die Dienstpflicht ist bei der jeweiligen ÄK und nicht bei der KV verankert. Vereinfach: Arzt (d.h. Approbation) gleich Dienstpflicht. Definiert hat man ein paar Befreiungsgruppen, z.B. Krankenhausärzte, Schwangere, Schwerbehinderte, KV-Funktionäre (logisch, ein paar Privilegien darf man haben, wenn man die Regeln macht) und eben noch ein paar andere.
    KEINE Befreiungsgründe sind u.a. Alter (!), mangelnde Erfahrung, patientenferne Tätigkeit usw. Alles bis zum BSG geklärt...
    Es wird dann immer darauf verwiesen, daß man bei Nichteignung ja jederzeit einen Vertreter beauftragen könnte (womit dann der Arzt die Versorgung bezahlt und nicht der Patient, eine völlige Pervertierung des Systems)

    Zur besseren Organisation hat man das man irgendwann mal an die KVen delegiert, die früher (TM), als die Dienste noch lukrativ waren, derart den Daumen draufgehabt haben, daß das die Hausärzte unter sich ausgemacht haben. Mit dem zunehmenden Schwund der Ärzte, steigender Dienstfrequenz und Belastung, gepaart mit finanzieller Nichtattraktivität, wird nun zuerst auf die anderen niedergelassenen Fachärzte aus dem KV-Sektor, in einem zweiten Schritt dann auf die Privatärzte zurückgegriffen, um das alles abdecken zu können. Grundlage ist, wie gesagt, die Berufsordnung der jeweiligen Ärztekammer.
    Zwangsrekrutierung von Privatärzten zur Versorgung von GKV-Mitgliedern ist insofern ein guter Marker, wie sehr in der jeweiligen KV schon "die Hütte brennt". Die KVNO und KVWL ist da meines Wissens dabei, und auch welche aus den neuen Bundesländern.

    Das es ja hier um die Arbeitsbedingungen beim MDK ging, kann man neben einem besseren Lohnzettel doch auch die Dienstbefreiung als positiv anführen. Ansonsten hat man als FA dann später den Ärger, wenn man nicht am KH bleiben will...
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