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Zitat von
Pflaume
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es jemals Zeiten geben wird, wo du als Psychosomatiker KV-Dienste machen *musst*.
Sorry, es ist schon länger so weit. Aktuell gilt vereinfacht: Approbation + nicht im Krankenhaus tätig = Pflicht zu KV-Diensten (die eigentlich "Ärztekammer-Dienste" sind). Je nach KV-Sprengel wird das noch unterschiedlich gehandhabt. Dazu einfach meine Beiträge vom Juni/Juli lesen. In Anbetracht der Altersstruktur der jetzigen niedergelassenen Ärzte und der zunehmenden Etablierung von 24/7 Bereitschaftsdienstpraxen (die vorwiegend mit zwangsrekrutierten Ärzten bestückt werden), dürfte für jeden klar sein, wohin der Trend geht. Übrigens hat im erweiterten Bekanntenkreis gerade dieses Jahr die Einziehung von ärztlichen Psychotherapeuten in den "reformierten" KV-Dienst zur einer Rückgabe der Kassenzulassung geführt. Der KV-Anteil wird nun von einer nichtärztlichen Psychotherapeutin weitergeführt, die natürlich keine KV-Dienste machen muß, aber umgekehrt auch keine Verschreibungen/Krankschreibungen vornehmen darf. Auf dem Papier ist die Versorgungs-Quote aber erfüllt...Gutes Beispiel, wie irgendwelche "Verbesserungsgesetze" alles nur noch schlimmer machen.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"