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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Sorry, es ist schon länger so weit. Aktuell gilt vereinfacht: Approbation + nicht im Krankenhaus tätig = Pflicht zu KV-Diensten (die eigentlich "Ärztekammer-Dienste" sind).
    Die rechtliche Situation ist mir bewusst. Die Threaderstellerin hat vor allem die konkrete Angst, sich tatsächlich körperlich irgendwo hinsetzen zu müssen und KV-Dienste, die sie sich als potentielle Psychosomatikerin nicht zutraut, machen zu müssen. Diese Pflicht existiert auf dem Papier, aber in der Praxis kann man sich dem entziehen, indem man andere Leute damit beauftragt, die Dienste für einen zu machen. Unter Umständen muß man dafür sogar viel Geld bezahlen. Sich körperlich hinsetzen und KV-Dienste machen, die man sich nicht zutraut, muß man aber nicht. Das ist doch alles immer eine Frage des Geldes. Dass auch Geld ganz schön wehtun kann, versteht sich von selbst. Habe ich oben ja auch schon geschrieben.

    Ich halte - wie ich oben schon geschrieben habe - andere Probleme im Zusammenhang mit einer Niederlassung als Psychosomatiker für relevanter. Allem voran das Ausgeliefertsein bezüglich der gesamten Vergütung, ob man da jetzt die Kosten für KV-Dienste abzieht oder nicht.



  2. #17
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Sicher ist alles eine Frage des Geldes. Neben der Dienstumlage (sind aktuell so 150 EUR/Mo) mußt Du dann auch noch einen Vertreter beauftragen (aktuell: so 600-1000 EUR/d), das Geld muß man auch erst mal verdienen. Und das ganze mehrmals im Monat. Und wenn es an z.B. Weihnachten knapp wird: dann vielleicht 2000 EUR? oder 5000? Und was ist, wenn die Vertreter auch keine Lust mehr haben, sich die Fresse polieren zu lassen oder schlimmeres? KH stellt Security, die dem KH "vorgeschaltete" BD-Praxis, wo genau dieselben Leute "Stress" machen, hat keinen. Oder willst Du aus Deiner privaten Tasche auch noch Security zahlen, nachdem Du Deinen Patienten schon den Arzt zahlst??? Und wenn dein Vertreter kurzfristig keinen Bock hat, oder erkrankt: Du bist dran!
    Die weit überwiegende Anzahl der "KV-Vertreter" sind übrigens im Ruhestand, und da liegt es in der Natur der Sache, daß die jedes Jahr weniger werden. Und daß sich das kaum noch jemand freiwillig antut, verstehe ich ja. Daher auch der "Zwang" seit ein paar Jahren.
    Wenn man so einfach entrinnen könnte, wäre es ja kein Zwangsdienst, und die Maschen werden jedes Jahr enger geknüpft.

    Die Vergütungsfrage kann man durch Umstellen auf "privat" oder "reich heiraten" meist noch irgendwie kompensieren, aus dem Dienstsystem gibt es langfristig kein Entrinnen (es sei denn, die Approbation zurückgeben) und wie in meinem Beispiel kann das durchaus zur Komplettaufgabe der Praxis führen.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #18
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Naja, bevor jetzt die Szenarien zu abstrus werden, vielleicht dann doch ein Gegenszenario.
    Du machst (als Psychosomatikerin) die Dienste, die sich tatsächlich nicht - bzw. nur gegen Tausende Euro - tauschen lassen, und überweist halt alle unklaren Fälle an das nächstgelegene KH.
    Würde auf jeden Fall von diesen Überlegungen nicht die Fachwahl abhängig machen ...



  4. #19
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    Hallo, ich hoffe, ich stelle meine Frage an der richtigen Platz und freue mich bereits auf euren Hinweise.

    Nach 4,5 Jahre Neurologie, mache ich gerade mein psychiatrisches Jahr an einer anderen Klinik bzw. anderem Bundesland durch. Mein Ziel ist schnellstmöglich mein FA zu absolvieren und die Neurologie zu vertiefen, ich befinde mich aber z.Z. in einer Zwickmühle.

    Der damalige Chefartzt für Neurologie bietet mir eine OB Stelle, wenn ich zurückkehre und die Prüfung dort mache. Die Klinik befindet sich 150 km entfernt von Zuhause.

    Der Chefartzt an der Psychiatrie hier bietet mir eine Weiterbeschäftigung als Assistenartzt. Die Klinik befindet sich 1500 m entfernt von Zuhause.

    Wenn ich single wäre, würde ich sofort zurück, meine Freundin und unser Haus sind eben hier. -)

    Wisst ihr, ob ich meine FA Prüfung für Neurologie an dieser Stelle (Assistenzarzt Psychiatrie) absolvieren kann oder müsste ich als Neuro Assistenzarzt angestellt sein ?

    Vielen Dank!

    Der Mürrischer 😉



  5. #20
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    Die Frage einmal stellen hätte es auch getan statt in zwei verschiedenen Threads!
    Geändert von Pflaume (20.08.2018 um 13:02 Uhr)



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