Die Frage wäre in der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Ärztekammer nachzulesen. Bei meiner war das nicht der Fall. Da ja wohl keiner eine unbegrenzte Anzahl an Facharzttiteln und Zusatzbezeichungen erwerben wird, besteht eine natürliche Grenze. und die Ermächtigungen sind ja auch an Untersuchungsszahlen und Gerätschaften etc gekoppelt. Da auch ein Doppelfacharzt (ein Triplefacharzt ist mir persönlich noch nicht untergekommen) nicht unbegrenzt Patienten in allen seinen Fächern und Zusatzbezeichnungen hat (der Tag hat nun mal nur 24h), wird dann halt die WBE-Zeit je nachdem, was tatsächlich an Aufkommen herrscht, entsprechend eingeschränkt bzw. an Bedingungen geknüpft (Beispiel: Neuro 36 Monate plus Geriatrie 12 etc...). Das ist in der Liste der Befugnisse nachzulesen. Außerdem verstehe ich den Sinn der Frage nicht wirklich.