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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied
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    Gibt es eine maximale Anzahl anWB-Ermächtigungen die ein einzelner Arzt haben darf? Wird ein Unterschied zwischen FA und Zusatzweiterbildungen gemacht?



  2. #2
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Die Frage wäre in der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Ärztekammer nachzulesen. Bei meiner war das nicht der Fall. Da ja wohl keiner eine unbegrenzte Anzahl an Facharzttiteln und Zusatzbezeichungen erwerben wird, besteht eine natürliche Grenze. und die Ermächtigungen sind ja auch an Untersuchungsszahlen und Gerätschaften etc gekoppelt. Da auch ein Doppelfacharzt (ein Triplefacharzt ist mir persönlich noch nicht untergekommen) nicht unbegrenzt Patienten in allen seinen Fächern und Zusatzbezeichnungen hat (der Tag hat nun mal nur 24h), wird dann halt die WBE-Zeit je nachdem, was tatsächlich an Aufkommen herrscht, entsprechend eingeschränkt bzw. an Bedingungen geknüpft (Beispiel: Neuro 36 Monate plus Geriatrie 12 etc...). Das ist in der Liste der Befugnisse nachzulesen. Außerdem verstehe ich den Sinn der Frage nicht wirklich.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
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  3. #3
    TBSE performer Avatar von test
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    In Baden-Württemberg war es vor wenigen JAhren so, dass man maximal 2 WB Ermächtigungen haben konnte. In Fächern mit einigen Zusatzbezeichnungen kann das schon etwas blöd sein.

    Ob es aktuell noch so ist, weiß ich allerdings nicht. Durch die Zunahme an Bezeichnungen könnte es auch sein, dass es sich zwischnezitlich geändert hat.

    Antwort kriegt man also nur bei den jeweiligen ÄK.
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  4. #4
    Premium Mitglied
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    Meinst du Zusatzbezeichnungen (eigene Qualifikation) oder WB-Ermächtigung (was man seinen Assistenten beibringen darf) ?



  5. #5
    TBSE performer Avatar von test
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    Freiburg
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    Facharzt
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    WEnn du mich meinst. Ich rede von WEiterbildungsermächtigungen.

    Zusatzbezeichnungen kann man selber so viele besitzen, wie man will.
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