Zitat Zitat von Hoppla-Daisy Beitrag anzeigen
Der Chef genehmigt grundsätzlich nicht lange im voraus einen Urlaub, weil es könnte ja was dazwischen kommen. Mit anderen Worten: Jeder von uns bucht seinen Urlaub, ohne dass der Urlaub genehmigt ist. Weil etwas Anderes bleibt einem gar nicht übrig, möchte man denn nicht erst vier Wochen vor dem Urlaub buchen
Der Arbeitgeber verhält sich nämlich treuewidrig, wenn er ein frühes Einreichen fordert und dann nicht binnen einer angemessenen Frist (untergerichtlich sind dafür einen Monat angesetzt worden) Einwendungen äußert. Das wird auch mit der Struktur des Urlaubsanspruchs begründet: Die Lage des Urlaubs ist nämlich nicht Teil des Direktionsrechts, sondern der Arbeitgeber muss als Schuldner des Urlaubs harte Leistungsverweigerungsrechte - dringende betriebliche Belange (die Schwelle ist relativ hoch) oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer - haben.