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Der Arbeitgeber verhält sich nämlich treuewidrig, wenn er ein frühes Einreichen fordert und dann nicht binnen einer angemessenen Frist (untergerichtlich sind dafür einen Monat angesetzt worden) Einwendungen äußert. Das wird auch mit der Struktur des Urlaubsanspruchs begründet: Die Lage des Urlaubs ist nämlich nicht Teil des Direktionsrechts, sondern der Arbeitgeber muss als Schuldner des Urlaubs harte Leistungsverweigerungsrechte - dringende betriebliche Belange (die Schwelle ist relativ hoch) oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer - haben.
Zitat von Evil