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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Wenn sich ein Dienstausfall angekündigt, meldet sich bei uns entweder ein Freiwilliger, oder der Chef bestimmt jemanden. Da wird man dann direkt angesprochen und kommt nicht mehr raus. Obwohl immer dieselben ausfallen, haben sie nichts zu befürchten.👿



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  2. #12
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    Der Chef soll jemanden bestimmen, der einspringen wird? Hä, was ist das für eine Slaverei? Der "Bestimmte" kann doch wohl etwas vorhaben oder etwa nicht? Dann muss halt der Chef einspringen, wenn immer wieder Person XY ausfällt, wenn sie Dienst hat...



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  3. #13
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Zitat Zitat von erdbeertoertchen Beitrag anzeigen
    Brutus, hast du zufällig auch den Namen oder das Gesetz dafür, dass man Dienste die wegen Krankheit übernommen wurde, nicht nacharbeiten muss?
    Interessant dazu das, was ich gerade auf der Suche nach der Antwort an mehreren Stellen gelesen und nicht verstanden habe: Dienstverpflichtung gibt es nicht, im Frei also angerufen werden und einspringen müssen geht nicht oder aber Freitags da stehen und für Samstag einspringen müssen. Alles nicht machbar. Aber: Überstunden/Mehrarbeit können auch selbst ad hoc im Frei angeordnet werden und müssen dann erbracht werden, da allerdings mit Zustimmung des BR, dann aber verbindlich. Was soll das heißen? Solange ich nicht über die 48h/Woche oder entsprechend mehr bei bestehendem Opt-out komme mit dem offiziellen Dienstplan plus das, was durch kurzfristige Verpflichtung hinzukommen könnte, dann ist das ok und ich muss? Kann eigentlich nich sein ich verstehe aber tatsächlich nicht den Unterschied.



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  4. #14
    Diamanten Mitglied
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    Ich würde das so interpretieren, dass mein Arbeitgeber mir an Tagen, an denen ich sowieso arbeiten muss, Überstunden anordnen kann. Wenn ich aber frei habe, habe ich frei und kann nicht dazu gezwungen werden, an meinem freien Tag zu arbeiten.



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  5. #15
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Lies das mal, da kommt diese von mir angesprochene Unterscheidung:
    Einspringen aus dem Frei:
    Das Direktionsrecht besteht natürlich nicht, wenn der AN sich im "Frei" befindet, außer es besteht eine Notlage in Form einer Katastrophe (diese besteht nicht bei Unterbesetzung, obwohl dies teilweise eine ist). Der Arbeitnehmer ist nur dann verpflichtet seine Arbeit aufzunehmen, wenn er sich in Arbeitsbereitschaft, Rufbereitschaft oder im Bereitschaftsdienst befindet. Das ist bei einem Frei nicht der Fall! Denn Freizeit ist Ruhezeit. Deshalb ist jegliche Androhung von Seiten des AG wenn ein AN nicht aus dem Frei einspringen will, Nötigung!!!

    Änderung des laufenden Dienstplans:
    Der Arbeitgeber kann, wenn sich der Arbeitnehmer in der Arbeit befindet, Überstunden anordnen (am selben Tag im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes), oder bei Ausfällen die Arbeitsaufnahme an einem Tag, der als frei geplant war, anordnen. Jedoch bedarf es dabei der Mitbestimmung des Personalrates!!! Wurde dessen Zustimmung nicht eingeholt, ist der Beschäftigte nicht verpflichtet die Überstunden zu erbringen. Ausnahmen können bei Arbeitszeitmodellen mit einem Arbeitszeitkonto bestehen mit entsprechender Dienstvereinbarung.
    Quelle: https://www.betriebsrat.com/br-forum...ristig-aendern
    So hatte ich es aber auf mehreren Seiten gelesen von mehreren Seiten (Juraforen, von AG- und AN-Seite)



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