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  1. #16
    Dunkelkammerforscher
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    Das heist wenn du nicht Urlaub hast sondern FZA (und das ist somit kein Sa/So) kann er anordnen dich zur Arbeit zu erscheinen



  2. #17
    Registrierter Benutzer
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    Das ist bei uns auch schon mehrfach vorgekommen. Es ist Freitag jemand der Samstag Dienst machen soll meldet sich Freitag morgens krank für den Tag und auch für seinen Dienst am Folgetag. Chef sagt in der Frühbesprechung, dass wir Assistenzärzte uns bis zum Nachmittag überlegen sollen wer den Dienst macht. Manchmal findet sich keiner. Dann bestimmt der Chef jemanden, egal ob derjenige eigentlich was vor hat. Es wird dann argumentiert wir hätten eine Versorgungspflicht und notfalls würde man das über den BR anordnen. Ist das so nun erlaubt oder nicht?
    Eigentlich könnte doch auch der Hintergrund OA in den Vordergrund gehen oder?



  3. #18
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von Vianna Beitrag anzeigen
    Das ist bei uns auch schon mehrfach vorgekommen. Es ist Freitag jemand der Samstag Dienst machen soll meldet sich Freitag morgens krank für den Tag und auch für seinen Dienst am Folgetag. Chef sagt in der Frühbesprechung, dass wir Assistenzärzte uns bis zum Nachmittag überlegen sollen wer den Dienst macht. Manchmal findet sich keiner. Dann bestimmt der Chef jemanden, egal ob derjenige eigentlich was vor hat. Es wird dann argumentiert wir hätten eine Versorgungspflicht und notfalls würde man das über den BR anordnen. Ist das so nun erlaubt oder nicht?
    Eigentlich könnte doch auch der Hintergrund OA in den Vordergrund gehen oder?
    Vermutlich nicht, aber du musst dieser Anordnung Folge leisten. Wenn du dich weigern willst geht das nur über BR oder über Arbeitsgericht. Einfach sagen "sie dürfen das nicht, deshalb komme ich nicht" ist ein Grund für berechtigte Abmahnung.

    Ich sage deshalb vermutlich, da im Einzelfall immer ein Richter entscheidet. Wenn du diesen Schritt ernsthaft erwägst würde ich mir vorher eine qualifizierte Rechtsberatung holen.



  4. #19
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    Sorry, dass ich so blöd frage, aber fallen den Chefs diese "Kandidaten", die immer während ihrer Dienste "krank" werden, nicht auf?



  5. #20
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von erdbeertoertchen Beitrag anzeigen
    Brutus, hast du zufällig auch den Namen oder das Gesetz dafür, dass man Dienste die wegen Krankheit übernommen wurde, nicht nacharbeiten muss?
    ==> http://www.schichtplanfibel.de/krank1.htm
    Guck mal da. Da stehen einige Gesetzesgrundlagen mit drin. Auch die Auslegungen, die mal wieder interessant sind.

    Zitat Zitat von Vianna Beitrag anzeigen
    Das ist bei uns auch schon mehrfach vorgekommen. Es ist Freitag jemand der Samstag Dienst machen soll meldet sich Freitag morgens krank für den Tag und auch für seinen Dienst am Folgetag. Chef sagt in der Frühbesprechung, dass wir Assistenzärzte uns bis zum Nachmittag überlegen sollen wer den Dienst macht. Manchmal findet sich keiner. Dann bestimmt der Chef jemanden, egal ob derjenige eigentlich was vor hat. Es wird dann argumentiert wir hätten eine Versorgungspflicht und notfalls würde man das über den BR anordnen. Ist das so nun erlaubt oder nicht?
    Eigentlich könnte doch auch der Hintergrund OA in den Vordergrund gehen oder?
    Das ist so nicht erlaubt! Wenn ich Samstag Karten für Schalke habe, dann bin ich im Stadion. Die waren nämlich teuer! Der AG hat sein Direktionsrecht mit Aushang des Dienstplans verwirkt. Wenn dann jemand krank wird, kann er fragen, ob jemand einspringt, aber einen Tag vorher kann er sicher nicht bestimmen, dass Du kommen MUSST! Tut er dies, muss Du dies erstmal machen. Oder per Eilverfahren vorm Arbeitsgericht gewinnen.
    BTW: dieses Gerücht, dass die Katastrophe ausbricht, wenn Du nicht arbeiten kommst, stimmt ja so nicht. Es gibt genügend Freelancer, die gerne am Wochenende einspringen. Allerdings eben nicht für 10,50€...

    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Vermutlich nicht, aber du musst dieser Anordnung Folge leisten. Wenn du dich weigern willst geht das nur über BR oder über Arbeitsgericht. Einfach sagen "sie dürfen das nicht, deshalb komme ich nicht" ist ein Grund für berechtigte Abmahnung.
    Ich sage deshalb vermutlich, da im Einzelfall immer ein Richter entscheidet. Wenn du diesen Schritt ernsthaft erwägst würde ich mir vorher eine qualifizierte Rechtsberatung holen.
    Das ist richtig! Aber der AG verliert im Eilverfahren vorm Arbeitsgericht i.d.R. einen solchen Prozess. Das weiß er aber auch. Nur: versuchen kann man es ja.
    Und mal ganz pragmatisch gedacht: wer würde nicht am Freitagnachmittag einen ganz fiesen Brechdurchfall oder Migräneanfall bekommen?

    Edit: Und jetzt mal aus der gelebten Praxis. Bislang habe ich bei den meisten Arbeitgebern damit keine Probleme gehabt. Es hat sich immer eine Lösung gefunden, mit der alle Leben konnten. Nur bei einem Arbeitgeber in einer Stadt im Ruhrgebiet mit dem geilsten Club der Welt ging das nicht. Da sah sich der Chef in der Pflicht, den Dienstplan ohne Rücksicht auf die "Untergebenen" schreiben zu wollen. Die hatten aber auch noch diverse andere Marotten, aka wenn man 2 Wochen Urlaub im Monat hat, dann muss man halt seine 10 (!) Dienste in den anderen beiden Wochen leisten, oder persönliche Wünsche und freie Wochenende sind in der Dienstplanung in erster Linie mal egal...
    Dies führte dann zu einer schnellen Kündigung in der Probezeit...

    Ansonsten war es immer irgendwie kollegial zu regeln. Und mein derzeitiger Chef weiß, dass wir eigentlich zu wenig sind, um alles zu kompensieren. Und daher gibt er eben auch Dienste, die absolut nicht besetzt werden können, konsequent an Freelancer ab.

    Und zu guter Letzt ist da noch eine mir bekannte Klinik im Ruhrpott, die ebenfalls weiß, dass sie zu wenig Personal hat. Und die haben mit den Kollegen die Absprache, dass die Dienste zu 150-200% bezahlt werden UND der FZA am nächsten Tag NICHT abgezogen wird...
    Und da werden wir wohl oder übel hinkommen müssen, wenn wir weiterhin gutes Personal in "schwache" Regionen holen wollen...
    Geändert von Brutus (12.08.2018 um 09:38 Uhr)
    I'm a very stable genius!



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