Hallo Alle zusammen.

hier noch einmal die Frage wie genau die Landesärztekammern die Erfüllung der Weiterbildungsordnung kontrollieren, bzw. wie detailliert die Nachweise erbracht werden sollten.

Das Weiterbildungszeugnis durch den Chef ist ja der zentrale Bestandteil des Nachweises über die besagten Inhalte. Das Logbuch wird, wie ich es verstanden habe, nicht in allen Bundesländern als offizielles Dokument angesehen und dient dagegen (nach Auskunft der LÄK Westfalen-Lippe zumindest dort) vor allem zur eigenen Dokumentation.

Jetzt meine Fragen - komplett unterschriebenes Weiterbildungszeugnis (ggf. inklusive Leistungskatalog) vom Chef, ausgefülltes und gestempeltes Logbuch sowie jährliche WB-Gespräche hin oder her:

1. ist jemand bekannt, dass eine Ärztekammer schon mal konkret Nachweise für einzelne OPs /Prozeduren (z.B. OP-Berichte) o.Ä. angefordert hat im Rahmen der Zulassung zur Facharztprüfung?

(das wäre bei den Zahlen ja ein gewaltiger Dokumentationsaufwand für jede Prozedur oder OP, den Bericht auszudrucken und zu archivieren.)

2. Zudem: wäre eine Vorlage von OP-Berichten - nicht auch zuletzt wegen der kürzlich verschärften Datenschutzgesetzes DSGVO - Dritten gegenüber, also z.B. der Ärztekammer, überhaupt rechtens?

Besten Dank vorab!