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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #71
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    Nun unsere Abteilung ist eher konservativ, ich habe keine leitende Funktion.

    Problem ist auch, dass bei der Abrechnung die Fraktionsanzahl eine Rolle spielt, manche Praxis macht da bei Knochenmetastasenbestrahlung Schemata à la 36 Gy/2Gy ED.
    Letztendlich ist es Aufgabe der Kassen/Politik dies zu ändern. Auch gibt es Probleme bei ambulanten Stereotaxien mit der Abrechnung.

    Grundsätzlich bevorzuge ich auch die Hypofraktionierung solange es die Akut-Tox hergibt, wir hatten bei Prostata (Darm) und Kopf-Hals-Palliativ (mit 3 Gy ED, sehr alte Patienten) mehr Tox.

    Es gibt auch mehrere Emails der DEGRO bzgl. Empfehlung in der jetzigen Situation (bei Bedarf kann ich gerne weiterleiten). Glücklicherweise haben wir momentan keine COVID pos. Patienten und kein Gerät, das für sie reserviert ist. Sollten viele Pat. während der Radiotherapie COVID bekommen, werden weniger Pat. insgesamt behandelt werden können bzw. ein Gerät wird für sie reserviert werden.



  2. #72
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    Hier trägt das Personal und fast alle Patienten einen Mundschutz. Die neuen Patienten bekommen ein Schreiben, dass sie im Falle der Erkältungssymptomatik den Termin für die Erstvorstellung/Nachsorge ggf. verschieben sollen.

    Die Abstände zwischen den wartenden auf ca 2 m vergrößert, es sind auch wenig wartende, Strahlentherapiepatienten haben einen Extraeingang im Krankenhaus.

    Die Besprechungen werden in sehr kleinen Runde bzw. telefonisch abgehalten.

    In den kurativen Indikationen (außer MammaCa) wird normofraktioniert, Standardkonzepte werden erstmal weiter durchgeführt.
    Palliative werden eher hypofraktioniert. Die Therapien werden aktuell nicht verschoben, die Belastung mit COVID-19 in dieser Gegend hält sich aktuell in Grenzen, und man weiß nicht, wie es im Sommer aussehen wird.



  3. #73
    LA Avatar von alex1
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    Klingt alles vernünftig.

    Wir haben nun den ersten COVID-Fall bei uns in der Strahlentherapie.
    In God we trust, all others must have data.



  4. #74
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    Kann mir von euch jemand was zum Gehalt und der Anstellung als Assistent ausschließlich im MVZ berichten? Ich war bisher ganz normal in der Klinik angestellt mit Tariflohn. Jetzt wechsele ich in den Weiterbildungsbereich eines anderen Arztes und muss dafür ans MVZ, das mit der Klinik zusammenhängt und soll dafür einen neuen Vertrag bekommen, der den alten ablöst. Wie sind eure Erfahrungen, gibts Tipps worauf ich achten muss?



  5. #75
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    In vielen Strahlentherapien bekommt man für das MVZ einen Teilvertrag, z.B. 10 Stunden MVZ und 30 Stunden Klinik-Tätigkeit. Anders wäre eine flexible Ausbildung auch gar nicht möglich, da man sonst keine ambulanten Patienten betreuen dürfte, nicht deren Zielvolumina konturieren oder sie in der Geräteambulanz betreuen dürfte. Reine MVZ -Veträge bei angeschlossener Klinik sind selten, da die stationäre Betreuung, Dienste und Visiten bei der allgemeinen Personallage ja weiterhin notwendig ist und der Übergang vom stationären Patienten zum Ambulanten und viceversa fließend ist und man auch die stationären am Gerät mitbetreut (Bsp. Bildkontrollen).
    In der Regel richtet sich so ein MVZ-Vertrag am Tarif der angeschlossenen Klinik. Manche zahlen einen zusätzlichen Bonus, oft aber erst ab Facharzttitel. Problem bei 2 Veträgen ist die getrennte Gehaltsabrechnung, d.h. Bsp. lediger Angestellter: Hauptvertrag Lohnsteuerklasse 1 und Nebenvertrag Klasse 6 werden am Monatsende getrennt besteuert. Bei der Lohnsteuerjahresveranlagung wird beides summiert, das Jahresbrutto steigt und man kommt durch die Progression auf einen höheren Steuersatz und darf automatisch Steuern nachzahlen, was fast ein Nettomonatseinkommen betragen kann.
    Ausserdem muss man beachten sich bei Vertragsänderungen jedesmal erneut innerhalb von 3 Monaten von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen. Kurzum, lohnt sich die MVZ Weiterbildung in der Regel für Assistenzärzte nicht finanziell, ist aber für die Weiterbildung und Rotation unabdingbar.



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