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Zitat von
chondroklast
Problem bei 2 Veträgen ist die getrennte Gehaltsabrechnung, d.h. Bsp. lediger Angestellter: Hauptvertrag Lohnsteuerklasse 1 und Nebenvertrag Klasse 6 werden am Monatsende getrennt besteuert. Bei der Lohnsteuerjahresveranlagung wird beides summiert, das Jahresbrutto steigt und man kommt durch die Progression auf einen höheren Steuersatz und darf automatisch Steuern nachzahlen, was fast ein Nettomonatseinkommen betragen kann.
Ich sehe da kein Problem. Das sind ja keine Steuerausgaben, die man zusätzlich hat. Wäre es nur ein Vertrag dann würde dieses „zusätzliche Nettomonatseinkommen“ an Steuern ja auch anfallen, nur eben schon früher und nicht erst im Nachhinein. Man bekommt durch die zwei Verträge also quasi einen kostenlosen Kredit durch Steuerstundung. Aus rein wirtschaftlicher Sicht ist das ein Vorteil.