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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo, ich habe gerade im Urlaub einen Fahrradunfall miterlebt und bin sofort zu dem Jungen gelaufen, der starke Schmerzen in der Hand hatte. pDMS waren intakt, war oberflächlich abgeschürft aber stand gerade. Der Vater hat den Notruf sofort angesetzt und der weinende Junge hatte nirgendwo anders Schmerzen und der grobe body Check war okay.
    Der Vater hat mich gebeten zu bleiben bis der RTW da ist als Beistand und ich bin aber nach ca. 5 Minuten weitergefahren weil ich meinen Bus kriegen wollte (der nächste fuhr in zwei Stunden).

    Meine Frage ist nun, hätte ich rechtlich gesehen da bleiben müssen bis der RTW da war?



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Nein, dazu gibt es keine Verpflichtung.

    Du hast erste Hilfe geleistet. Festgestellt, dass deine Anwesenheit nicht benötigt wird. Der (anscheinend unverletzte) Vater war anwesend und der RTW verständigt.

    Evtl. wäre deine Anwesenheit noch erforderlich gewesen,um als Zeuge zum Unfallhergang auszusagen.



  3. #3
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Weis einer wie es mit erster Hilfe ist wenn man schon Garantenstellung für anderen Patient hat?
    Z.B. NAW mit ACS auf dem Weg zum Herzkatheter der an einem VU vorbei kommt?
    Und wie sieht das dann bei Rufbereitschaft als Arzt aus?
    Hintergrund: Bin der letzt auf dem Weg ins KH wegen Pat. mit Basilaristhrombose an einem am Boden liegenden Radfahrer vorbeigekommen. Direkt hinter mir kam schon der RD. Aber da kam ich ins grübeln.



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Das Minimum an Erster Hilfe wird ja als Notruf definiert. Sinnigerweise schilderst du dort auch dein Dilemma.
    In der Regel wird erwartet, dass du kurz anhältst und weitere Hilfe organisierst.

    Und dann musst du abwägen- wie lange ist es verantwortbar, dass du später zu deinem ersten Patienten kommst.
    Das Problem besteht auch immer wieder im Rettungsdienst- du fährst zu einem Einsatz und fährst an einem VU vorbei.

    Im Zweifel hat DEIN Patient den Vorrang. Aber der ist ja meist irgendwie versorgt und du hast ein gewisses Zeitfenster- sonst hättest du keine Rufbereitschaft, sondern müsstest vor Ort bleiben.

    Zur Seitenlage/einfache Atemwegssicherung und Blutstillung plus Notruf wird es meist noch reichen.



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Zumindest auf dem Rückweg als NAW hat man ja meist noch den NEF-Fahrer, der könnte ja dann kurz beim VU bleiben und weitere Hilfe organisieren. Natürlich nur beim Rendezvous-System möglich



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