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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Unbedingt Hochschulstart kontaktieren!



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Hat man denn als Zeitsoldat überhaupt das Recht auf "Schieben", also generell? Ich denke, das ist doch bei dem Wehrdienst nur so gehalten, weil man dazu verpflichtet wird und deshalb keine Wahl hat.



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    Ja, hat man, siehe von mir verlinkte Datei.



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  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Dachten wir auch erst, aber es ist nur nach Dauer begrenzt (3 Jahre), nicht nach Wehrdienst- oder Zeitsoldat.

    Von Hochschulstart kommt definitiv nichts womit man planen kann. Es wurde 100% zugesagt dass zum fraglichen Zeitpunkt noch die Altregelung gilt und man entsprechend darunter fällt, was erstmal gut klingt. Beim Nachhaken, wie man denn Jahre später einen Platz erhalten soll in einer Quote die dann nicht mehr existiert, kommt ein kompliziert formuliertes "weiss nicht". Es scheint als ob man seinen WS-Platz zwar formal beibehalten kann, aber wenn es losgehen soll sind die halt ausverkauft. Wie eine Aktie, die man ja auch noch hat, die aber nicht mehr gehandelt wird.

    Rein numerisch sind die Plätze noch da, aber ja dann in dem neuen Allgemeinen Verfahren aufgegangen.

    Mein Eindruck ist ganz klar: sowas hat man entweder (noch) nicht bedacht, die Antworten suggerieren nicht gerade dass man eine Kulanzlösung anstrebt und etwas verbindliches (ich bat um ein Schreiben sobald es "JA oder NEIN" absehbar ist) bekommt man auch nicht.



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
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    Naja, du darfst nicht vergessen dass das halt Sachbearbeiter sind, die einem da antworten. Die wissen das natürlich nicht, und selbst entscheiden dürfen sie es natürlich erst recht nicht. Klar, dass du da keine brauchbaren Antworten bekommst.

    Wahrscheinlich wird man sich darüber auf politischer Ebene noch gar keine Gedanken gemacht haben. Es ist ja auch wirklich ein wahrscheinlich recht seltener Fall. Aber spätestens Ende 2019 wird es wahrscheinlich auch dazu eine offizielle Regelung geben.

    Vielleicht könnte es deshalb sinnvoll sein sich frühzeitig (also jetzt) an die KMK zu wenden um sicherzustellen dass diese Problematik nicht übersehen wird, und um Lobbying für eine vorteilhafte Regelung zu betreiben.



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