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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Wir hatten das gleiche Problem.



  2. #12
    Diamanten Mitglied
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    Spricht eigentlich was dagegen den Platz anzunehmen und dann aufgrund des Wehrdienstes Urlaubssemester einzulegen? (ich weiß nicht mehr, ob man sowas z.B per Unterschreiben vorab ausschließen musste osä)



  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Nessiemoo Beitrag anzeigen
    Spricht eigentlich was dagegen den Platz anzunehmen und dann aufgrund des Wehrdienstes Urlaubssemester einzulegen?
    Häufig Regelungen, dass im ersten Fachsemester Beurlaubungen generell ausgeschlossen sind.


    Das Grundproblem ist halt, dass noch niemand weiß, wann genau sich die Zulassungsregelungen wie genau ändern werden und welche genauen Übergangsregelungen für welche Situationen gelten werden.
    Das macht einerseits dem Sachbearbeiter bei der ZVS seinen Job zur Hölle, weil der halt nach Auskünften gefragt wird, die er nicht geben kann, weil es eben halt noch niemand weiß... andererseits macht es die Planung eher schwierig.


    Ich würde für die (Wieder-)Zulassung nach Dienst schon aus Prinzip erwarten, dass es da großzügige Übergangsregelungen geben wird, notfalls auch quotenübergreifend. Aber darauf wetten würde ich nicht.
    Dafür hat es in den letzten Jahren zu viele handwerklich erbärmliche Gesetze gegeben.



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