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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi

    Ich habe auf hochschulstart nur widersprüchliche Informationen gefunden. Wenn jemand einen Punktwert von zB 12 für die Zweitstudienbewerbung hat, ist das für die Zuteilung auf die Studienorte erstmal egal?Er hat dann nur den "Nc" und muss sich an den Werten der Wartezeitquote orientieren?

    Also zB: 14 WS, Sk 4, 2.5
    Wären an diesem Ort dann Zweitstudienbewerber mit 2.5 Abi sicher drin (egal,ob ihr Punktwert bei 10 oder 12 läge?) oder mit Gesamtnote des Erststudiums von besser als 2.5?

    Im "Infoblatt" steht,dass bei Zweitsudienbewerbern die Gesamtnote des Erststudiums heangezogen wird. Auf den Seiten des Bewerbungsportals für dagegen steht nur etwas von Abinote.
    https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe322b

    Kann mir da jemand helfen?
    Danke



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Oder muss man die Auswahlgrenzen je Studienort dann gesondert erfragen?

    Konnte nicht mehr bearbeiten. Sorry.



  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Für Details siehe https://zv.hochschulstart.de/fileadm...aetter/m08.pdf

    "Für diese Ortsverteilung werden die Zweitstudienbewerber mit den Erststudienbewerbern, die über die Quote nach Wartezeit ausgewählt wurden, zusammengefasst; »hochschulstart.de« entscheidet über die Studienortwünsche nach den allgemeinen Regeln über die Ortsverteilung. Hierbei ist der einzige Unterschied zu den Erststudienbewerbern, dass bei den Zweitstudienbewerbern auf das Prüfungsergebnis (Gesamtnote) des Erststudiums als nachrangiges Verteilungskriterium zurückgegriffen wird."

    Korrigierte Version:

    Bei Wartezeitbewerbern sind ja SK, OP und DN die entscheidenden Kriterien. Da man ja nur als Zweitstudienbewerber eine Erststudiennote hat, und man somit, wenn die Erststudiennote als zusätzliches nachrangiges Kriterium verwendet würde, nie mit den Wartezeitbewerbern verglichen werden könnte, muss das obige Zitat eigentlich bedeuten, dass die entscheidenden Kriterien bei Zweitstudienbewerbern SK, OP und Abschlussnote des Erststudiums sind.

    Ich verstehe das also so, dass man als Zweitstudienbewerber in dem von dir genannten Beispiel mit einer Erststudiennote von 2,4 (!) oder besser sicher drin wäre. (Natürlich nur wenn auch bzgl. OP alles in Ordnung ist!) Mit 2,5 wäre man genau am Grenzwert und somit würde dann gelost werden. Der Punktwert hingegen scheint bei der Ortsverteilung tatsächlich keine Rolle zu spielen.

    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst: Frag Hochschulstart.
    Geändert von davo (21.08.2018 um 18:13 Uhr)



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Ich verstehe das also so, dass man als Zweitstudienbewerber in dem von dir genannten Beispiel mit einer Erststudiennote von 2,4 (!) oder besser sicher drin wäre. (Natürlich nur wenn auch bzgl. OP alles in Ordnung ist!) Mit 2,5 wäre man genau am Grenzwert und somit würde dann gelost werden. Der Punktwert hingegen scheint bei der Ortsverteilung tatsächlich keine Rolle zu spielen.

    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst: Frag Hochschulstart.
    Ja,danke dir.Du meinst also,dass man die "Auswahlgrenzen" für ZSBewerb. (Ich kürz mal ab) nicht bei den Unis anfragen müsste?
    Das müsste aus dieser Übersicht der Grenzen der WZ-Quote ersichtlich sein?

    Weil du sagtest,dass Zweitsudienbewerber und WZ doch irgendwie getrennt werden.



  5. #5
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    Den Beitrag aus deinem Link hatte ich auch gelesen. Und im ersten Beitrag als Infoblatt vermerkt. Die Widersprüchlichkeit zum Anton-Beitrag verwunderte.



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