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  1. #1
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    Die Dozenten halten ja anscheinend B "einfache Zufallsstichprobe" für richtig, allerdings ist das meiner Meinung nach eindeutig falsch. Es hat zwar jeder Einwohner die selbe Wahrscheinlichkeit kontaktiert zu werden, aber da es eine "Online-Befragung" ist bei der jeder selber entscheidet, ob er mit seinem Zugangscode mitmacht, wird die Stichprobe natürlich verzerrt. Es ist auch klar von "potenziellen Teilnehmern" beim Losverfahren die Rede. Ich habe mich dann für die Ad-hoc-Stichprobe entschieden.

    Kann mir jemand erklären ob und wo bei mir der Fehler liegt?
    Geändert von derdavid4 (22.08.2018 um 18:46 Uhr)



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  2. #2
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    "Stichprobe, bei der keine zufällige Auswahl stattfand, sondern auf die jeweiligen bestehenden Möglichkeiten zurückgegriffen wurde" ist die Definition einer Ad-hoc-Stichprobe, also beispielsweise, wenn ich eine Studie zu Diabetes machen möchte und nur meine Omas dazu "untersuche", weil die gerade eben verfügbar sind.
    Der Punkt hierbei ist, dass diese Stichproben nicht repräsentativ sind bzw. nicht übertragen werden können, da sie eben nicht der Bevölkerungszusammensetzung entsprechen und man "nimmt, was gerade da war". Das sehe ich hier im Beispiel nicht so, da man durch das Telefonbuch definitiv die "richtige" Bevölkerung nimmt und keine Subgruppe o.ä. und wahrscheinlich auch eine annähernd repräsentative Zusammensetzung an Personen teilnehmen wird.



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  3. #3
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    Es ist für mich immer noch die passendste Antwort. Bei dem Vorgehen aus der Fragestellung würde meine Oma sicher nicht mitmachen, schon weil sie es mit dem Internet nicht checkt. Da es den allermeisten alten Menschen so geht, ist die Stichprobe überhaupt nicht mehr repräsentativ. Für mich hat das impp mit der Online-Befragung ein Beispiel gewählt, bei dem die Stichprobe offensichtlich verzerrt wird. Auch das "potenzielle Teilnehmer" ist für mich relativ klar so formuliert, dass deutlich wird, dass jeder mit dem Code macht was er will.



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  4. #4
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    Das Problem ist nur, dass nicht gefragt wird, wie sich die Teilnehmer der Stichprobe zusammensetzen, sondern, wie die Technik der beschriebenen Stichprobe heißt. Und wenn man die Einwohnermeldedaten aus Grundlage für die Probe hernimmt, dann ist die Antwort so schon richtig.



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  5. #5
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    Es handelt sich meiner Ansicht nach um eine mehrstufige Stichprobe (Antwortmöglichkeit D).
    Mit Kenntnis des Melderechts weiß man, dass es keine "Einwohnermeldedaten" per se gibt, sondern dass diese auf Gemeindeebene erhoben werden - da es inpraktikabel und teuer ist, von allen 77061 Gemeinden und damit Meldebehörden die Daten abzufragen, darf stillschweigend davon ausgegangen werden, dass nur von bestimmten Einwohnermeldeämtern abgefragt wurde und damit eine - zufällige oder bewusste - Vorselektion getroffen wurde.
    Dieser Datensatz ist selbst noch einmal unvollständig (z.B. Sperrvermerk zur Datenweitergabe, nicht gemeldete aber dennoch dort lebende Personen (Studenten)), d.h. es wird eine weitere Eingrenzung getroffen.
    Aus diesen wird durch Los eine weitere Selektion betrieben.
    Zuletzt sorgt die Online-Teilnahme dafür, dass bestimmte Gruppen (Kleinkinder, Kranke, Alte, Verweigerer) nicht teilnehmen können bzw. unterrepräsentiert sind.
    Es wird also definitiv eine mehrstufige Auswahl getroffen. Die Frage ist m.E.n. nicht eindeutig beantwortbar und sollte eingereicht werden.



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