Ich stimme dir zu, habe ebenfalls zwischen A und D geschwankt und konnte nicht festmachen, wo der Unterschied sein soll bzw. habe beides als richtig angesehen (und mich im Endeffekt für das Falsche entschieden).
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Hatte zwischen A und D geschwankt.
Denn nach Definition:
Kohäsion, Summe aller Kräfte, die die Bindung an eine Gruppe bewirken (das "Wir"-Gefühl). Seit Festinger (1950), der diese Definition einführte, werden drei Kohäsionskräfte unterschieden: die Attraktivität der Gruppe für ihre Mitglieder (z.B. Stolz auf die Gruppe), die Attraktivität zwischen einzelnen Gruppenmitgliedern (z.B. Sympathiebeziehungen) und die Attraktivität der Gruppenaufgabe (z.B. Aufgabenmotivation).
D wird von der Kohäsion nicht ausgeschlossen, es steht da ja auch Stand ODER soziale Klasse, beides kann nach der obigen Definition hinkommen, und beruht auf eine gegenseitige Verbundenheit, wie in A beschrieben. In A wird von einer Verbundenheit geschrieben, diese kann aber ebenso positiv oder negativ assoziert werden wie in D (falls das ein Ausschschlußkriterium sein soll).
Ich bin der Meinung hier könnte man beide durchgehen lassen, da es hier keine eindeutige Trennung gibt, denn gerade die Wörter Verbundenheit und Zugehörigkeit sind da sehr schwammig.
Ich stimme dir zu, habe ebenfalls zwischen A und D geschwankt und konnte nicht festmachen, wo der Unterschied sein soll bzw. habe beides als richtig angesehen (und mich im Endeffekt für das Falsche entschieden).
Kurze Frage: Hat schon jemand die 118 beim IMPP eingereicht? Wenn ja - wie begründet ihr eure Rüge? Habt ihr Quellen?
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Vielleicht könnte man es mit der obrigen Definition von Kohäsion versuchen? Im Faller und Lang findet sich leider nur genau diejenige der richtigen Antwort.