Guter Ansatz, sehe ich ähnlich
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Hier wird B als richtig angesehen.
Nur finde ich die Frage an sich zu kurz gestellt, um sie mit den Antwortmöglichkeiten richtig beantworten zu können.
Antwortbeispiele finden sich mal wieder im Faller (4. Ausgabe) ab Seite 243.
Dabei wäre "Indikationsdiagnostik: Die Aufgabe der Indikationsstellung liegt in der Zuordnung einer Person mit einer bestimmten Krankheit zu einer bestimmten Behandlungsmaßnahme."
Somit wäre die Antwort B in Ordnung.
Aber - eine Seite weiter liest man "Die Prozessdiagnostik zur Überprüfung der verordneten Therapie erfolgt durch die
Verlaufsbeobachtung der Patienten. Es werden eingetretene Veränderungen ermittelt, um zu entscheiden,
ob die Behandlungsmaßnahme beibehalten wird oder modifiziert werden muss"
Ist denn die Modifikation der Behandlung nicht auch ein "spezifisches Vorgehen" für die Behandlung?
Damit erreicht auch die Antwortmöglichkeit E einen ordentlichen Beachtungsgrad und könnte doch ebenso als Antwortoption in Betracht gezogen werden, oder?
Guter Ansatz, sehe ich ähnlich
sehe ich auch so!
Da man aber in der Regel das Vorgehen für die Behandlung VOR dem Beginn der Behandlung konzipiert, macht Antwort B schon am meisten Sinn. Wenn dort gefragt wäre, wie man die Behandlung im Verlauf am besten an die individuellen Bedürfnisse anpasst, könnte E evtl. hinkommen.
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Ich habe diese Frage eben beim IMPP eingereicht.