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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich stehe gerade vor dem Problem, dass ich an der Uniklinik, an der ich auch PJ mache, nebenbei einen HiWi-Job in der studentischen Lehre machen möchte. Dieser würde über 2 Monate mit 19h/ Woche laufen.

    Jetzt habe ich das Problem, dass die Personalabteilung sich auf den Standpunkt stellt, ich sei ja im PJ schon Vollzeit angestellt (für überragende 210 €/ Monat) und könnte deshalb auf keinen Fall einen weiteren Job annehmen, das sei mit dem Arbeitszeitgesetz nicht vereinbar.

    Die Argumentation, dass natürlich unzählige PJler nebenbei in der Pflege oder Hiwi-Jobs arbeiten, zieht bei denen nicht.

    Ist denn das PJ (meines Wissens nach ein Pflichtpraktikum und damit ja auch vom Mindestlohn befreit) überhaupt als Arbeit in diesem Sinne anzusehen? Bin da beim Googlen nicht wirklich schlau geworden :-/

    Hat jemand von euch dieses Problem schonmal gehabt und eine Lösung gefunden?

    Ich würde mich sehr über Argumentationshilfen gegenüber der extrem inkompetenten und herablassenden Personalabteilung freuen



  2. #2
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    offiziell muss wahrscheinlich einer der Verträge vom Stundenumfang reduziert werden.
    Z.B. PJ in Teilzeit und dann aus 2 Monaten 3 machen. Müsste für die Prüfungen doch trotzdem passen. Und an welchen Tagen du arbeitest kannst du ja intern mit der Abteilung besprechen. Wenn dein HiWi Job deine 40h Woche im PJ nicht betrifft, weil der z.B am Wochenende ist oder du alternativ am WE PJ Dienst machst, kannt du normal hingehen und machst den 3. Monat einfach frei.
    Oder halt den Vertrag für den HiWi Job entsprechend auf mehrere Monate mit jeweils kürzerer Arbeitszeit strecken- dann gibts aber auch das Geld erst später.



  3. #3
    straight outta hell
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    Also meine 25 % Rettungsdienststelle (10 h/Woche) wurde von unserer Personalabteilung anstandslos akzeptiert. Die haben sich für meine Arbeitszeit mit Blick aufs Arbeitszeitgesetz gar nicht interessiert, da muss nur ein paar Dinge mit denn Finanzamt geklärt werden.



  4. #4
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Ich denke das Problem ist der gleiche Arbeitgeber. Wenn da durch die Nebentätigkeit ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegt, kann es teuer werden. Wenn die Nebentätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber ist, ist die Klinik für die Einhaltung/Überprüfung nicht zuständig.



  5. #5
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    Danke für eure Antworten! Ich werde es mal mit reduzierter Stundenzahl probieren...



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