teaser bild
Seite 2 von 5 ErsteErste 12345 LetzteLetzte
Ergebnis 6 bis 10 von 23
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    02.04.2014
    Semester:
    VII
    Beiträge
    681
    Ich glaube auch das Problem ist der selbe Arbeitgeber. Ich nehme an die PJ Vergütung läuft vom Betrag ähnlich wie auf Mini Job Basis. Man darf keine zwei Mini/Midi Jobs beim selben Arbeitsgeber haben. Zumindest kenne ich diese Argumentation von einem Haus dass die Hakenhalter, Schlaflaborstudenten und Co solange die dort auch Tertiale machen nicht zusätzlich weiterbeschäftigt.



  2. #7
    mild 'n' wooly Avatar von sheep
    Registriert seit
    07.07.2007
    Ort
    hinter'm deich
    Semester:
    fertig.
    Beiträge
    724
    ich arbeite als op-ks., aktuell natürlich in teilzeit - und absolviere sämtliche meiner pj-tertiale im selben konzern, 2 der 3 tertiale sogar in meinem "mutterhaus" - und mich hat niemand zu keiner zeit darauf hingewiesen, dass es dahingehend probleme geben könnte (weder die pj-koordinatoren, noch die pa - die spielen sich sogar gegenseitig meine unterlagen zu)... entweder wissen sie es nicht besser oder es ist ihnen egal, dass ich dort bald quasi mehr als vollzeit mit 2 stellen beschäftigt bin.
    "um ein tadelloses mitglied einer schafherde sein zu koennen, muss man vor allem ein schaf sein."

    - albert einstein -



  3. #8
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
    Registriert seit
    12.10.2010
    Beiträge
    1.634
    Vielleicht kannst du den Hiwi-Job als kurzfristige Beschäftigung laufen lassen?!

    Alternativ,, wenn sie sich weiterhin quer stellen: Stell dir die Frage, wie dringend du diesen Hiwi-Job brauchst.
    Du kannst auch ohne den Hiwi-Job Arzt werden, ohne PJ hingegen nicht.
    I can't fix stupid but I can sedate it.



  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Wenn du als PJler Angestellter wärst, dann hättest du die gleichen Rechte wie ein Arbeitnehmer. Anrecht auf Mindestlohn, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Krank und Urlaub und nicht Fehltage. Usw.

    Das PJ ist Bestandteil des Studiums und kein Arbeitsverhältnis.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #10
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    02.04.2014
    Semester:
    VII
    Beiträge
    681
    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Wenn du als PJler Angestellter wärst, dann hättest du die gleichen Rechte wie ein Arbeitnehmer. Anrecht auf Mindestlohn, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Krank und Urlaub und nicht Fehltage. Usw.

    Das PJ ist Bestandteil des Studiums und kein Arbeitsverhältnis.
    Sorry, das stimmt so leider nicht ganz. Das Studium und PJ werden als Ausbildung verstanden, die de facto der Arbeitsplatz des Studenten ist. Blöderweise wirft der leider nur keinen Lohn ab, trotzdem ist es aus dieser Sichtweise deswegen möglich als Student (wenn man nicht Bafög-berechtigt ist) komplett durch das "soziale Raster" zu fallen, da man z.B. meist kein Hartz IV beantragen kann (Studium zählt hier nämlich als Barriere zur Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt, was die Grundvorraussetzung dafür ist). Man hat deswegen irgendwie immer zwei Probleme: eingeschränkte Zugänglichkeit zu Sozialleistungen und erschwerte Zugänglichkeit zu "vernünftigen" Nebenjobs, weil Konstellationen, wie die hier beschriebene auftreten.

    Außerdem sind Pflichtpraktika (wozu das PJ zählt, da es ja in der Approbationsordnung gefordert ist) ausdrücklich vom Mindestlohn ausgenommen. Die "Aufwandsentschädigung" muss aber irgendwie abgerechnet werden, das geschieht i.d.R als Mini-Job.
    Da man keine zwei Mini-Jobs beim selben Arbeitgeber haben darf, hat der Thread-Ersteller gerade das Problem.. Da kann man noch so schöne Worte sagen wie Lohnfortzahlung, Krankheitsfall oder Mindestlohn. Für Plichtpraktikanten gelten uU andere Regeln. Eine Stundenverringerung wird die Personalabteilung wohl auch nicht anders überzeugen könnte ich mir vorstellen.. Aber Versuch macht klug.



Seite 2 von 5 ErsteErste 12345 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook