Im Rahmen eines Sanitätsdienstes bei einer HiOrg suchte uns ein minderjähriger Patient mit einem Bienenstich am Oberarm zusammen mit einem Angehörigen auf. Der Bienenstich wurde normal behandelt, aber der komplette Unterarm war total vernarbt. Man konnte sogar das Wort "Stop" auf dem arm lesen.....
Ich habe den Patienten nicht darauf angesprochen, weil ich keine Ausbildung oder Erfahrung im psychischen Bereich habe. Außerdem wollte ich eine "abschreckende Wirkung" gegenüber Rettungskräften vermeiden.
Dieser Vorfall lässt mich nicht mehr wirklich los. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich in der Pflicht gewesen bin (evtl sogar immer noch bin) z.B. das Jugendamt hinzuzuziehen. Zum einen darf ich ja nicht wirklich darüber reden, aber gar nichts zu tun fühlt sich auch falsch an.