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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen!

    Im Rahmen der Verhandlungen bzgl. eines Angestelltenvertrages in einer Praxis frage ich mich, was zählt zur Arbeitszeit?

    Sind da Zeiten außerhalb der Sprechstunden (und ggf. Hausbesuchszeiten) auch berücksichtigt? Oder gilt Arbeitszeit = Sprechstundenzeit? Wie ist das bei euch?


    Danke schonmal!!



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Theklaxyz Beitrag anzeigen
    Sind da Zeiten außerhalb der Sprechstunden (und ggf. Hausbesuchszeiten) auch berücksichtigt?
    Selbstverständlich muss das als Arbeitszeit gelten.

    Alles andere wäre Beschi** vom Feinsten. Und du solltest den Teufel tun und dich auf so einen Wahnsinn einlassen.



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Ist die Frage ernstgemeint? Arbeitszeit= Zeit, die Du für Deinen AG arbeitest. Sei es Sprechstunde, Hausbesuch, Teammeeting, Abrechnung oder Papierkram



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Ja, sorry, ist ernstgemeint. Hausbesuchszeiten sind klar (wollte ich oben auch als mit Arbeitszeit verstanden wissen!!), aber was kann man z.B. für Papierkram veranschlagen??



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Was für einen Papierkram meinst du?
    Dein persönlicher zählt nicht (Meldegedöns mit der ÄK und so), alles was direkt mit der Praxis zu tun hat solltest du in der Praxis mahcen und dann isses natürlich Arbeitszeit.

    Achso- auch die Fahrt zu den Hausbesuchsterminen sollte als Arbeitszeit zählen.

    Du solltest klären wie das mit Lernzeit/Nachschlagen ist. Deine Patienten sollten so getaktet sein, dass du immer mal wieder zu konkreten Patienten nachlesen kannst während der Arbeitszeit.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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