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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    Ist es korrekt, dass FZA im veröffentlichten Dienstplan noch in "Dienst" geändert werden kann?
    Mit welcher Frist darf das passieren, auch 4 Tage?

    Vielleicht benutze ich die falschen Suchstrings, aber konkret zu der Frage finde ich keine genaue Antwort.



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  2. #12
    Dunkelkammerforscher
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    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
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    Ja FZA kann geändert werden. Zustimmung Betriebsrat vorausgesetzt.



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  3. #13
    Platin Mitglied
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    572
    Aber 4 Tage vorher? Ich dachte, ein Dienstplan muss 6 Wochen vorher stehen und darf danach nur mit Einwilligung des betroffenen geändert werden. Hab aber gerade keine Zeit, das nachzugucken...



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  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    23.05.2012
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    16
    Ja dass es prinzipiell geht, hab ich auch herausgefunden. Ich hab leider nichts dazu gefunden, wie früh das passieren muss..



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  5. #15
    Diamanten Mitglied
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    Beiträge
    3.759

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    Ich hab das so verstanden, dass man unterscheiden muss zwischen F und FZA. Also quasi einem geplanten "Frei" weil Schichtdienst und weil man ja "nur" soundsoviele Prozent arbeitet und freie Tage braucht / haben muss und einem FZA also einem "Freizeitausgleich" für Überstunden. Für F gelten ganz normal die Regels so wie für alle anderen Dienste im Sinne von "ich hab da was anderes geplant, ich hab da keine Zeit, sucht euch nen anderen Deppen". Und für FZA kann man schnell mal herangezogen werden, denn eigentlich müsste man unter der Woche ja arbeiten, da hat man ja eh nix anderes geplant FZA ist irgendwo Risiko des Arbeitnehmers.
    So ist zumindest mein laienhaftes Verständnis von dem Ganzen.



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