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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hab bei der Suche nicht Passendes gefunden, daher hier meine Frage:

    Darf der Arbeitnehmer trotz bestehender Krankschreibung arbeiten?

    Konkret geht es um eine Kollegin, die eine Angina tonsillaris hatte, schon über 48 Stunden fieberfrei ist (nach Antibiotikaeinnahme), noch bis inklusive Sonntag krank geschrieben wäre, aber eigentlich wieder arbeiten will.

    Im Internet steht dazu, dass man in manchen Fällen sogar dazu verpflichtet sei, wieder auf der Arbeit zu erscheinen, wenn man wieder "gesund" ist. Und dass es auch aus versicherungstechnischen Fragen unproblematisch sei.

    Eine andere Kollegin meint wiederum, dass man nicht krankgeschrieben arbeiten darf und man vom Hausarzt wieder gesund geschrieben werden müsse, da es sonst Probleme mit dem Arbeitsrecht gäbe.

    Hat hier jemand zuverlässige Infos?



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Der Arzt, der die AU schreibt, ist ja kein Hellseher. Woher soll der wissen, wie lange der Patient wie krank ist? Deshalb steht auf dem AU-Formular ja auch voraussichtlich.

    Laut vielen durchaus glaubwürdig wirkenden Internetquellen ist die AU weder ein Arbeitsverbot noch gibt es, wenn man trotz AU arbeitet, Versicherungsprobleme:

    https://www.haufe.de/personal/arbeit...76_397212.html

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/ar...en_098874.html

    https://www.tk.de/tk/februar/gesundh...s-buero/978752

    https://anwaltauskunft.de/magazin/le...st-das-erlaubt

    Wie im letzten dieser Links steht: Ein Gesundschreibungsformular gibt es ja nicht einmal.



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Hijadelaluna Beitrag anzeigen
    Eine andere Kollegin meint wiederum, dass man nicht krankgeschrieben arbeiten darf und man vom Hausarzt wieder gesund geschrieben werden müsse, da es sonst Probleme mit dem Arbeitsrecht gäbe.
    Blödsinn. Juristisches Halbwissen at its finest.


    Auf der AU steht ja explizit nur "voraussichtlich arbeitsunfähig bis".

    Wenn man jetzt aber früher wieder arbeitsfähig ist, kann man durchaus auf Arbeit kommen, ohne irgendwelche juristischen Querelen fürchten zu müssen.
    Solange wir über einen oder zwei Tage reden, zumindest mal locker.

    Wenn der Arzt für drei Wochen krankschreibt, man aber nach vier Tagen wieder auf der Matte steht... da würde ich persönlich durchaus ein bisschen skeptisch werden, ob da nicht Präsentismus und "Die können nicht ohne mich" überhand genommen haben.



  4. #4
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    Danke!



  5. #5
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Nur mit der selben Krankmeldung wieder zu Hause zu bleiben wenn man wieder zur Arbeit gegangen ist geht nicht.



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