Als Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Anlage S der Steuererklärung. Umsatzsteuerfrei.
Höhe richtet sich nach deiner Steuerklasse etc., Wird normal auf dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen angerechnet.
14 Prozent sind außerdem an die Ärzteversorgung zu zahlen.