teaser bild
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 6 bis 10 von 11
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von Katastrofee
    Registriert seit
    12.11.2017
    Beiträge
    63

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von *milkakuh* Beitrag anzeigen
    Hab hier recht ausführlich geantwortet: http://www.medi-learn.de/foren/showt...Verlustvortrag
    Schau mal, ob du danach noch Fragen hast.

    Wichtigste Frage: Handelt es sich bei dir überhaupt um eine Zweitausbildung?
    Vielen lieben Dank, der Beitrag beantwortet meine Fragen sehr gut, wenn auch nicht in der Richtung die ich mir natürlich erhofft hatte.. ;)
    Es handelt sich bei mir nicht um eine Zweitausbildung, ich hätte aber, wenn das mit den Einnahmen nicht so bescheuert wäre, „auf gut Glück“ einen Verlustvortrag eingereicht und gewartet was sich bei dem Gerichtsurteil ergibt. Hätte auch für die Katz‘ sein können, aber ich hätte es zumindest versucht.

    @ Krötino:
    Habe mehrfach gelesen, dass man ein IPad anrechnen lassen kann, wenn man es zu 90 % zum Studium verwendet. Das ist bei mir tatsächlich mehr oder weniger der Fall. Man muss wohl auf den Beleg schreiben, dass das Gerät zu 90 % für‘s Studium verwendet wird und es soll keine Probleme geben.
    Danke für deine Antwort, es lohnt sich für mich tatsächlich nicht, sehr schade



  2. #7
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    02.04.2014
    Semester:
    VII
    Beiträge
    681
    War bei mir genauso. Hatte auch erst einmal daran zu knabbern. Aber so funktioniert das System..



  3. #8
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
    Registriert seit
    02.12.2008
    Beiträge
    5.512
    Zitat Zitat von Katastrofee Beitrag anzeigen
    Habe mehrfach gelesen, dass man ein IPad anrechnen lassen kann, wenn man es zu 90 % zum Studium verwendet. Das ist bei mir tatsächlich mehr oder weniger der Fall. Man muss wohl auf den Beleg schreiben, dass das Gerät zu 90 % für‘s Studium verwendet wird und es soll keine Probleme geben.
    Danke für deine Antwort, es lohnt sich für mich tatsächlich nicht, sehr schade
    Belege soll man seit diesem Jahr nicht mehr mit einreichen, sondern nur noch auf Nachfrage. Ich habe mein iPad ohne Diskussionen als Werbungskosten anerkannt bekommen.

    In deinem Fall lohnt sich der Aufwand wahrscheinlich nicht für den Verlustvortrag, wenn dein Einkommen "normal" versteuert wird. Du kannst aber versuchen, deinen Arbeitgeber davon zu überzeugen, pauschal zu versteuern. Aber dann bleibt immer noch das Risiko, dass das Gerichtsurteil nicht in deinem Sinne erfolgt und du alles nur als Sonderausgaben geltend machen kannst. Sonderausgaben sind leider nicht vortragbar und wirken sich nur im gleichen Jahr aus.

    Tut mir Leid für dich. Ich finde das System auch nicht gerecht. Entweder müsste jedes Einkommen berücksichtigt werden (nicht nur das aus einer Erwerbstätigkeit) oder eben gar gar keins. Aber mich fragt leider keiner.

    Edit: Am aller aller aller geilsten finde ich ja übrigens, dass selbst die AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG im PJ vom Verlustvortrag abezogen wird. Das finde ich eine wirkliche Frechheit!



  4. #9
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    02.04.2014
    Semester:
    VII
    Beiträge
    681
    Ah ok.. Also als ich über die Lohi damals das mit meinem Surface versuchen wollte meinte die Lohi das würde nich tlohnen.. Aber ich weiß schon warum ich da gekündigt habe.

    Ja, das ist eigentlich das geilste Milkakuh. Ich dachte im PJ könnte es endlcih was werden so zum Schluss. Aber das System ist Maximal auf: "Wer hat dem wird gegeben" ausgelegt. Das soll nicht nach Mimimi klingen, aber die einzigen, die ich kenne, die einen nennenswerten Verlustvortrag schaffen sind Leute die ihr Studium gut durchfinanziert bekommen haben.



  5. #10
    Gold Mitglied Avatar von Haematopoesie
    Registriert seit
    18.04.2014
    Semester:
    11
    Beiträge
    452

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Sehr gutes Thema!
    Ich hätte da auch eine Frage dazu, weil ich jetzt beides gelesen habe - kann man den Verlustvortrag auch fürs Vorherige Jahr einreichen oder kann man da nix mehr machen? ...ich hab noch nie eine Steuererklärung gemacht

    edit: hab doch was gefunden;) https://www.merkur.de/leben/geld/ste...r-9690095.html
    Geändert von Haematopoesie (15.09.2018 um 20:01 Uhr)



Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook