Guten Tag!

"Es kann doch nicht sein, dass ich als Student, der arbeitet und sein Studium und Leben selbst finanziert keinen Vorteil durch den Verlustvortrag habe, während die Studenten die alles von Mami und Papi gezahlt bekommen und kein eigenes Einkommen haben mehrere Tausend Euro sparen können."


Das trifft es auf den Punkt. Dabei will ich keine Neiddiskussion starten. Es sei ihnen ja absolut vergönnt!
Wer seinen Lebensunterhalt während des Studiums selbst bestreiten muss, sollte dies -in meinen Augen- dennoch gewürdigt bekommen, wie auch immer das genau aussehen möge. Es wäre zumindest nicht unfair.

Zur steuerlichen Geltendmachung:
Die Absetzbarkeit von geringwertigen Wirtschaftsgütern (PC, Tablet,...) liegt seit 2018 bei 800 Euro (netto). Das heißt, was teurer ist, muss man über mehrere Jahre anteilig abschreiben. Alles, was darunter liegt, kann man im Jahr der Anschaffung absetzen.

Zu wie viel Prozent kann man es absetzen?
Das hängt davon ab, ob es lediglich für private Zwecke oder für Beruf/Weiterbildung/Studium genutzt wird. Hier kommt es darauf an, wie man das dem Finanzamt glaubhaft vermittelt.
Bei einer 50/50 Nutzung (also 50 Prozent für private Zwecke, 50 Prozent für Studium) sollte es keine Schwierigkeiten geben, die Hälfte der Anschaffungskosten abzusetzen.
Will man dagegen mehr absetzen, empfiehlt es sich, genau darzustellen, z.B. in Form eines Protokolls, wozu man das Tablet, den PC benötigt hat. Konkret setzt man hier bei der Einkommensteuererklärung erstmal den Betrag an, den man absetzen will, wartet bis eine Rückmeldung kommt und ob eine Erläuterung verlangt wird und schickt dann u.a. dieses "Arbeitsprotokoll" mit ab.