Ich (und im Hintergrund mein Bruder) haben hier schon einen anderen Thread laufen, zum Thema "erneute Auswahl nach Dienst". Dabei ging es um die Frage, wie eine erneute Zuerkennung eines Wartesemester-Platzes nach Dienst funktionieren soll, wenn die erneute Auswahl immer an die ursprüngliche Quote gebunden ist - den die WS-Quote fällt ja weg.

Nach Kontakt zu Hochschulstart.de hatten wir es auch bei der Kultusministerkonferenz (die die Neuregelung ausheckt) versucht, und müssen feststellen: beide Antworten wirken ganz eindeutig so, als wenn diese Konstellation bei niemandem auf dem Schirm ist. Mein Bruder versucht nun, seine Laufbahn als Reserveoffizier (3 Jahre) nach dem 2. Jahr abbrechen zu dürfen (zwingende berufliche Gründe) um im WS 19/20 in der letztmaligen WS-Quote noch dran zu kommen, in allen anderen zu erwartenden (auch neuen) Quoten hat er als 2,7 Altabiturient wohl Null Chancen.

Daher hier die Empfehlung: wer noch über WS reinrutschen will UND die rechtlich zugesicherte "Reservierung" des Platzes bis nach seinem Dienst in Anspruch nehmen will, sollte es vermeiden in die Neuregelung zu geraten. Wenn das einen zeitlichen Konflikt mit Eurem Dienst bedeutet, dann brecht ihn besser ab. Die Sachbearbeiter der KMK waren teils gar nicht der Begriffe mächtig und ehrlich verdutzt, hier ist mit allem zu rechnen!