Das ganze hört sich nach einer Hochschulambulanz nach § 117 oder ASV nach § 116 an- irgendwelche "selbstgebastelten" Lösungen sind im deutschen Gesundheitswesen nicht vorgesehen.
Heißt für Dich, Dein Chef ist für den KV-Kram zuständig und Du hast damit nichts zu tun. Du solltest Dich aber, wie der Vorredner schon schrieb, trotzdem damit beschäftigen, was Du verschreiben darfst und was nicht, zumal ja auch die Folgerezepte von jemand ausgestellt werden müssen. Nur die Pauschale abgreifen (und damit die Vergütung für alle anderen Ärzte mindern), und das Risiko, teure Medikamente zu verschreiben, dann wieder zum Hausarzt delegieren, wäre nicht die feine Art, wird aber bisweilen von manchen Hochschulambulanzen so gehandhabt.
Ansonsten wundere ich mich doch sehr über die Rahmenbedingungen:
Bei zwei AG angestellt (am Forschungsinstitut ist dann vielleicht auch noch der Chef finanziell beteiligt?) und vom zweiten AG dann per Ausleihvertrag für einen Tag der Woche in eine Sprechstunde abgeordnet, die aber dem ersten AG sozialrechtlich und fachlich-medizinisch unterstellt ist...
Neben der Versicherungsgeschichte hätte ich da auch arbeits- und steuerrechtliche Bedenken, und ob das im Sinne des Kassenarztrechtes ist, weiß ich auch nicht so recht. Das kann Dir aber wohl nur ein Arbeitsrechtler erläutern und zu dem würde ich dann gehen, sobald Du den ersten Vertragsentwurf vorliegen hast (ich weiß nicht, ob der MB hier der korrekte Ansprechpartner ist, aber versuchen kann man es ja).
Komplizierte Konstruktionen dienen normalerweise dazu, jemanden über den Tisch zu ziehen und das ist im KH im Regelfall der Arzt...
PS: Die Hochschulambulanzen sind letztendlich kreiiert worden, um den GKV-Mitgliedern mit bestimmten Krankheiten weiterhin einen Zugang zum Spezialisten zu ermöglichen, nachdem man über Jahre hinweg die Schwerpunktpraxen (Rheuma, MS etc...) erfolgreich eradiziert hat...Du solltst also vermutlich zumindest der Intention nach jemanden ersetzen, der neben FA-Abschluß, Zusatzqualifikation mit Prüfung , womöglich noch zig KV-interne Extraanforderungen auch noch Jahre oder Jahrzehnte Berufs- und Sprechstundenerfahrung hat. Noch nie Sprechstunde abgehalten zu haben ist keine Schande (manche tun es nie) und ist reine Erfahrungssache.
Setzt Dich der Chef aber als nur pro forma als Jung-FA mindestqualifiziert in eine Superduperspezialsprechstunde rein, wo die Erwartungshaltung der Patienten eine ganz andere ist (und glaub mir, es wird bemerkt, wenn Du ständig Rücksprache halten mußt und sei es auch nur wegen nicht medizinischen Dingen, z.B. die Verordnungsfähigkeit von irgendwas), dann führt das ziemlich schnell zu großer Unzufriedenheit auf beiden Seiten.
Warum sollst eigentlich Du überhaupt sowas abhalten, wenn es nur 1 Tag/Woche ist und dann noch mit bürokratischen Komplikationen vergesellschaftet?