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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    ok super. sowas wollt ich wissen. va wie die patienten da so drauf reagieren. ich kann alles mit drm team besprechen aber eher nicht während der sprechstunde sondern danach. ich seh halt auch noch jung aus und die kommen aus dem ganzen land weil referenzzentrum, sodass die mir fast leid tun auf mich zu treffem aber das mit teamentscheidung und gut aufgehobrn fühlen will ich gern glauben...



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  2. #7
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Wichtig ist auch noch: sofern Du die Sprechstunde (z.B. als Ermächtigungsambulanz) sozialrechtlich eigenverantwortlich durchführst, mußt Du Dir auch im klaren sein über die Rahmenbedingungen nach SGB. "Neuro-Spezial" klingt so, als ob man da wegen teils sündteuren Medikamenten durchaus mal mit einem Medikamentenregress auffällig werden könnte (selbst bei leitliniengerechter Therapie). Falls das ganze unter der "Flagge" vom Chef läuft, würde ich das vorab verbindlich klären, daß eventuelle Regresse nicht an Dich durchgereicht werden. Eine Geldstrafe von ein paar Hunderttausend Euro ein paar Jahre später kann man normalerweise nicht gebrauchen. Davon, daß Du Deine Berufshaftpflicht entsprechend angepaßt hast, gehe ich mal aus.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  3. #8
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    ha stimmt berufshaftpflicht. stand noch nicht auf der to do liste. hab ich bisher noch die assistentenversion. aber das muss natürlich noch angepasst werden.
    ich muss ehrlich sagen dass ich deinen punkt nicht ganz verstehr. könntest du den nochmal erläutern?



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  4. #9
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    wisst ihr ob es haftpflichtmässig was ändert wenn man co-investigator bei medikamentenstudien ist? da haftet man doch sicherlixh nicht als person sondern das läuft übers haus? oder habt ihr da spezielle sachen abgeschlossen?



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  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bei der Haftpflicht musst du schauen, was genau du abgesichert haben musst. Auf jeden Fall den Statuswechsel melden. Das heisst aber nicht, dass es unbedingt teuerer wird.

    Läuft deine Tätigkeit über ein Angestelltenverhältnis, bist du darüber versichert. Dann macht eine Restrisikoversicherung (gelegentliche Notdienste, kleinere Behandlungen von Freunden und Verwandten, Blutentnahmen für die Polizei etc.) Sinn.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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