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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von yoann Beitrag anzeigen
    wisst ihr ob es haftpflichtmässig was ändert wenn man co-investigator bei medikamentenstudien ist? da haftet man doch sicherlixh nicht als person sondern das läuft übers haus? oder habt ihr da spezielle sachen abgeschlossen?
    Kann man nicht pauschal sagen. Natürlich ist man erst mal übers Haus abgesichert, eine ergänzende Berufshaftpflicht für externe Kleinigkeiten, oder einen Binnenregress (wenn Du dem Haus einen Schaden zufügst) sollte man aber schon haben. Das ganze kann man aber nur durch persönliche Beratung klären, und nicht mal eben online. Der Passus mit dem Co-Investigator sollte primär übers Haus abgesichert sei (da gibt es sicher was Schriftliches dazu-nachfragen). Oder ist man direkt an Dich herangetreten?
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  2. #12
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    danke schomal für die ganzen punkte. nee nee also ich bin da schon ganz normal angestellt am krankenhaus und die klinischen studien laufen übers team und der chef ist haupt-investigator...
    werd dann auf jeden fall mal einen termin ausmachen bei der versicherung...



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  3. #13
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von yoann Beitrag anzeigen
    ich muss ehrlich sagen dass ich deinen punkt nicht ganz verstehr. könntest du den nochmal erläutern?
    Dein Chef wird, damit er die ambulanten Patienten auch abrechnen darf, von der KV (die ist quasi so eine Art Zwischenhändler) eine Genehmigung erhalten und sich im Gegenzug verpflichtet haben, die Vorgaben der Krankenkassen einzuhalten. Das geht es in erster Linie um Sparmaßnahmen, sprich den Pat. muß per Gesetz vereinfacht gesagt, das billigste Heilmittel und Arzneimittel verordnet werden (§12 SGB 5- auch als WANZ bekannt)- und eben nicht die neuesten Biologicals. Weicht man davon ab, drohen Geldstrafen "Regresse", die auch an einen Angestellten durchgereicht werden können, eben an den, dessen Name auf dem Rezept steht.

    Übliche Vorgabe ist auch, daß der Chef die Ambulanzpatienten eigenhändig behandelt. Tut er das nicht, sondern Du, und der Chef unterschreibt die Quartalsabrechnung als korrekt, macht er sich unmittelbar des Abrechnungsbetrugs schuldig und Du der Beihilfe dazu. Es gab sogar schon Gerichtsverfahren dazu, also keinesfalls eine Bagatelle. Außerdem unfair gegenüber den Häusern, die sich bemühen, die Vorgaben einzuhalten.

    Es kann natürlich sein, daß auch entsprechende Erlaubnisse von der KV an Dich direkt vergeben werden (das ist aus ein paar Internetpostings nicht herauszulesen und Sozialrecht ist sehr komplex). Dann bekommst Du eine "lebenslange Arztnummer" und die entsprechende KV-Nummer, stehst aber im Umkehrschluß dann auch jederzeit und im Rahmen der Verjährungsfristen bis zu fünf Jahre rückwirkend für Dein Verordnungsverhalten gerade (das ist auch der Grund, warum man diese Nummern geschaffen hat). Ich würde mich also in jedem Falle schriftlich beim AG rückversichern, daß etwaige Arzneimittel-Regresse jederzeit vollständig übernommen werden.
    In einer Visceralchirurgiesprechstunde z.B. sollte es eher keine Probleme mit sowas geben, in der Neurologie o.ä. aber sehr wohl.

    Als kleines Leckerli: Je nach Status und Bundesland kann es auch sein, daß Du zusätzlich zum KH-Dienst auch noch zu KV-Diensten herangezogen wirst.

    Normalerweise wird, wenn ein KH-Träger sich entschieden hat, in die ambulante Versorgung einzusteigen (z.B. als MVZ) das ganze mit den dann anzustellenden Ärzten vertraglich fixiert, z.B. wer wen vertritt, wer Regresse übernimmt und wie mit den KV-Diensten zu verfahren ist.

    Dein Fall wirkt jetzt so, als ob das KH mal eben Referenzzentrum wurde, jedoch die daraus resultierenden Verpflichtungen in der ambulanten Patientenversorgung einfach mit stundenweise einzuteilenden KH-Ärzten wahrnehmen will, diese jedoch mit den verbundenen Risiken und Nebenwirkungen alleine läßt bzw. ignoriert...
    Kann natürlich auch sein, daß ich mich täusche. Vielleicht schreibst Du ja noch was dazu.
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  4. #14
    Diamanten Mitglied
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    Ich würde eine Anstellung als Facharzt mit eigener KV-Ermächtigung für die Ambulanz erst dann empfehlen, wenn du die Materie weitestgehend beherrschst und dir sicher bist bei der Behandlung. Denn es ist dann schon do gedacht, dass der betreffende Arzt dann die Verantwortung trägt und Therapientscheidungen treffen soll. Natürlich sind Rücksprachen im Team immer möglich, aber letztlich hältst du den Hals hin, wie schon gesagt wurde.



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  5. #15
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von yoann Beitrag anzeigen
    werd dann auf jeden fall mal einen termin ausmachen bei der versicherung...
    In dem Zusammenhang noch der Hinweis, daß es u.U. günstiger sein kann, den alten Vertrag zu kündigen und neu bei einer anderen Firma abzuschließen. Insofern lohnt es sich, sich mehrere Angebote reinzuholen, wobei nicht nur der Umfang der Versicherung über den AG, sondern auch das exakte interne und externe Tätigkeitsspektrum von Interesse ist (die Durchführung einer Sprechstunde per se ist eher kein erhöhtes Haftpflichtrisiko, gehört das doch zur Kernkompetenz).
    Falls nicht vorhanden, sollte man bei der Gelegenheit auch über eine (Berufs-)Rechtsschutzversicherung nachdenken.

    Edit: wenn möglich keine Kombiprodukte wählen. Bei einem privaten Haftpflichtfall könntest Du u.U.die Berufshaftpflicht verlieren
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