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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Espressa Beitrag anzeigen
    Ich würde eine Anstellung als Facharzt mit eigener KV-Ermächtigung für die Ambulanz erst dann empfehlen, wenn du die Materie weitestgehend beherrschst und dir sicher bist bei der Behandlung. Denn es ist dann schon do gedacht, dass der betreffende Arzt dann die Verantwortung trägt und Therapientscheidungen treffen soll. Natürlich sind Rücksprachen im Team immer möglich, aber letztlich hältst du den Hals hin, wie schon gesagt wurde.
    Ich gehe nach all dem geschriebenen auch davon aus, daß der "Ermächtigte" (sorry, ich kann mich mit diesem Nazivokabular nicht anfreunden) der Chef ist, der auch KV-rechtlich für alles geradesteht, aber unterschreibt, daß er alle Sprechstunden im Quartal wie verlangt selbst gemacht hat und eben nicht der "FA Yoann".
    Da ist man zwar vorerst aus dem Schneider, sobald sich jemand aber beschwert (Patient, Konkurrent, Kasse, Nachbarkrankenhaus) wird die Luft ganz dünn und dann ist man gleich Mitbeschuldigter in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs, bestenfalls noch Zeuge gegen den Chef. Und da das KH in einem solchen Fall als Geschädigter auftreten wird, ist es dann auch gut, eine Rechtsschutzversicherung zu haben (s.o). Alles schon vorgekommen...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  2. #17
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    Hochschulambulanz?



  3. #18
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Die ASV nach § 116 SGB V gibt es auch noch..es wird nichts daran vorbeiführen, daß der TE das herausfindet- und uns vielleicht mitteilt. Viele Referenzzentren in den letzten Jahren sind an nichtuniversitären Kliniken entstanden- auch wenn sich z.B. Kliniken wie Minden ganz ungeniert als Universitätskliniken bezeichnen...
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  4. #19
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Edit: wenn möglich keine Kombiprodukte wählen. Bei einem privaten Haftpflichtfall könntest Du u.U.die Berufshaftpflicht verlieren
    Sehr wichtiger Hinweis in meinen Augen, der den allermeisten überhaupt nicht bewußt ist.



  5. #20
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    hilfe hilfe also das sind ja enorm viele punkte. danke für die ganzen hinweise!
    also wie des vewaltungs und vertragsmässig abläuft wird alles noch präzisiert.
    nochmal ein paar infos: es ist eine grosse uniklinik und die subspezialiät bringt mit sixh dass eigentlich alles ambulant läuft.
    eure ganzen infos bringen mich haftungsmässig nochmal ins grübeln weil die meisten dort angestellten ärzte mit klassischem oberarztposten dort sind, ich aver wahrscheinlich nur einen tag dort als «*consultant*» angestellt sein werde deil der rest des vertragss über das angegliederte forschungsinstitut läuft wo ich zwar auch ab jnd an patienten der abteilung sehe aber eben von der forschung bezahlt bin udn dort angestellt bin. und die beiden verträge sind unabhängig voneinander.
    ihr habt diesen punkt schon erwähnt: diese stelle als jemand der nur einen tag sprechstunde hat, also nicht im sinne einer klassischen planstelle, wird meist von liberal tätigen ärzten als standbein im krankenhaus genutzt (jetzt nicht in meiner abteilung aber klassischerweise). dh für die ist es ein standbeim im krankenhaus, man kann leichter patienten einweisen und wenns ein gutes haus ist ist da das prestigeding und für das krankenhaus ists ne billige arbeitskraft weil mies bezahlt, aber das ist den liberalen ja egal. würde mich also auxh gar nicht wundern wenns da bezüglixh haftung fiese klauseln gibt!



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