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Dem Sinne nach ist es in den gängigen Tarifverträgen so, daß man zwar in der zweiten WB höher eingestuft wird (was aber auch nicht in allen Häusern der Fall war, die Berücksichtigung der ersten WB in der Einstufung mußte teils erst gerichtlich durchgesetzt werden), die Differenz deckt aber IMHO nicht das ab, was man als FA als OA oder sogar als OA- AT beanspruchen könnte. Daß es zusätzlich relativ teuer fürs Haus wird, hast Du schon erkannt, es kommt erschwerend dazu, daß die Tendenz dahin geht, den KH-Träger eine Mindestfachquote für anwesende FA vorzuschreiben. Die würde ja gerissen werden, wenn Du zwar eingestellt wirst, aber den ganzen Tag in einer anderen Abteilung Deinen Zweitweiterbildungsambitionen nachgehst...
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"