In den üblichen Tarifverträgen sind entsprechende Formulierungen. Im TVÄ/VKA zum Beispiel in §19 Absatz 1 a)
Wenn kein Tarifvertrag angewandt wird, liegt es natürlich im Ermessen der Klinik, was sie dir zahlen. Ich kenne eine Klinik, die es sich leistet, grundsätzlich jedem Assistenzarzt - unabhängig von der Vorerfahrung - ein Anfängergehalt anzubieten. Die wollen einfach nur möglichst billige Ärzte, ob die was taugen, ist ihnen egal. Kann man machen.Stufe 4: nach dreijähriger ärztlicher Tätigkeit
Abgesehen davon kommt es natürlich immer mal vor, dass auch tarifgebundene Kliniken versuchen, einen in Entgeltstufe 1 einzustufen. Gerade in einem Fall wie deinem (Fachrichtungswechsel, 1 Jahr Studienzentrum) würde ich dazu raten, sich die Entgeltstufe im voraus schriftlich zusagen zu lassen. Wenn nicht im Arbeitsvertrag, dann doch zumindest im Anschreiben. Erspart einem möglicherweise hinterher Diskussionen. Mir hat man auch schon mal versucht, weniger als die vorgesehene Stufe zu bezahlen. Habe die Anstellung abgelehnt und daraufhin unverzüglich ein korrektes Angebot erhalten. Aber man versucht es halt mal...