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  1. #1
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    Hey, mich würde interessieren, ob an euren Häusern für Wochenenddienste Ausgleichtage unter der Woche gegeben werden? Ich bin Assistenzärztin in der Innere Medizin und habe in meinem ersten Haus für Arbeit am Wochenende jeweils Kompensationstage bekommen. Jetzt in meiner neuen Stelle arbeitet man mind. 2 Wochenenden im Monat jeweils einen Tag, aber bekommt keinen Ausgleich dafür. Man hat also z.B. nur 6 Tage im Monat wirklich frei. Das finde ich irgendwie unzulässig, ohne das ich dafür ein entsprechendes Gesetz habe. Wie sieht es bei euch aus?



  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Entweder FZA oder Bezahlung.



  3. #3
    Platin Mitglied
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    Du arbeitest wahrscheinlich an einem kirchlichen Haus oder hast opt-out unterschrieben. Damit ist es zulässig und durchaus verbreitet.



  4. #4
    small but dangerous
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    Paragraph 11 ArbZG:

    (3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden
    Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

    Für Samstage steht dir also aus gesetzlicher Sicht kein Ausgleich zu, aber für Sonntage. Wenn das bei euch nicht klappt, dürfte ein Verweis auf die gesetzlichen Regelungen helfen. Im Zweifelsfall auch ein Tipp ans Gewerbeaufsichtsamt.

    Und auch ohne opt out ist eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit mittels Samstagsarbeit ohne Freizeitausgleich durchaus möglich (48h maximal), mit opt out halt in größerem Umfang.
    Geändert von tragezwerg (10.10.2018 um 14:57 Uhr)



  5. #5
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Das ist ja dann nach 24h Sonntag der Montag, oder? Ansonsten habe ich es noch nie gehört, dass im normalen DB-Modell außerhalb dessen ein weiterer Ersatzruhetag gewährt worden wäre.



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