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Ersatzruhetag bedeutet nicht Freizeitausgleich! Die beiden Begriffe sollten nicht verwechselt werden.
Historisch vorgesehen ist der Sonntag als Ruhetag. Montag bis Samstag sind Werktage, an denen Arbeitnehmer vom Gesetz her zur Arbeit herangezogen werden können, auch wenn sich in vielen Bereichen inzwischen eine 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag etabliert hat und viele Arbeitnehmer den Samstag nicht mehr als Werktag empfinden. Der Sonntag dagegen ist als ein arbeitsfreier Tag (Ruhetag) generell vorgesehen. Siehe §9 ArbZG. Nur wenn eine gesetzlich erlaubte Ausnahme greift, darf sonntags gearbeitet werden. Die Notwendigkeit der Krankenversorgung ist eine Ausnahme, die Sonntagsarbeit erlaubt. Der (unvollständig) zitierte §11 ArbZG regelt, dass dafür aber dann an einem anderen Werktag ein Ersatzruhetag gewährt werden muss, d.h. der Arbeitnehmer darf nicht gezwungen werden, zwei Wochen komplett durchzuarbeiten. Sonntags bis Freitags täglich zu arbeiten und dann zum Beispiel am kommenden Samstag nicht zu arbeiten, ist vollkommen rechtskonform. Der Samstag ist der Ersatzruhetag. Das heißt nicht, dass die am Sonntag gearbeiteten Stunden in Freizeit ausgeglichen werden müssen, sondern der Samstag kann auch regulär arbeitsfrei sein und die Stunden vom vorausgegangenen Sonntag einfach (z.B. als Bereitschaftsdienst oder als Überstunden) ausgezahlt werden, solange die übrigen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Näheres siehe z.B. hier.
Für Ärzte sind aber sowieso nicht (nur) die Regelungen des ArbZG, sondern insbesondere die im jeweiligen Einzel- oder Tarifvertrag stehenden Regelungen anzuwenden. So heißt es z.B. im häufig anwendbaren TVÄ/VKA:
Zitat von
TVÄ/VKA §8
[...]
3) Ärztinnen und Ärzte, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, erhalten innerhalb von zwei Wochen zwei arbeitsfreie Tage. 2 Hiervon soll ein freier Tag auf einen Sonntag fallen.
Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf die in §7 TVÄ/VKA genannten Regelungen. Bezüglich der Höchstarbeitszeit und des sich daraus ergebenden Anspruchs auf Freizeitausgleich ist außerdem auf den
Zitat von
ArbZG §7
[...]
(8) Werden Regelungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 4, Absatz 2 Nr. 2 bis 4 oder solche Regelungen auf Grund der Absätze 3 und 4 zugelassen, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten. Erfolgt die Zulassung auf Grund des Absatzes 5, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.
zu verweisen, der in Ärzte-Tarifverträgen regelmäßig entsprechend umgesetzt ist. Bereits ohne Opt-out darf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit trotz eben 48 h betragen, auch wenn man nur einen 40-Stunden-Vertrag hat. Gemäß dem §7 TVÄ/VKA (Absatz 6) ist der Arbeitgeber zur Anordnung von Überstunden, Mehrarbeit und Bereitschaftsdienst in diesem Rahmen berechtigt.
Bitte beachten, dass ich mich auf zwei unterschiedliche Normen beziehe: Zum einen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und zum anderen den (beispielhaften) Tarifvertrag TVÄ/VKA. Weil die Paragraphen ähnlich sind, kann man da leicht durcheinander kommen.
Wenn der Arbeitnehmer eine Opt-out-Regelung rechtswirksam unterschrieben hat, kann die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit sogar über 48 h liegen.
"Nur 6 Tage im Monat wirklich frei" zu haben wäre innerhalb der von mir zitierten rechtlichen Normen aus meiner Sicht kein grundsätzliches Indiz dafür, dass der Dienstplan von SchneggeJule "unzulässig" wäre. Für rechtlich einwandfreie und individuelle Betrachtung müsstest du, SchneggeJule, dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, der ich ausdrücklich nicht bin. Ich bin bloß ein Arzt, der sich für solche Themen allgemein interessiert.
Aus eigener Erfahrung finde ich "6 Tage im Monat frei" sogar eine möglicherweise eher relativ großzügige Freizeit-Regelung in der Facharzt-Ausbildung zum Internisten. Ich glaube, dass in den meisten Kliniken für Innere Medizin bei einer Vollzeitstelle inkl. Bereitschaftsdiensten üblicherweise weniger als 6 Tage im Monat frei sind, sofern man nicht zusätzlichen Urlaub nimmt. Die Regelung, dass durch die Dienstplangestaltung für Arbeitstage am Wochenende automatisch irgendwann andermal Freizeitausgleich gegeben wird, gibt es in wenigen Kliniken immer noch; ich finde das aber eher außergewöhnlich. Von Ameos und von einzelnen Rehakliniken kenne ich solche Modelle teilweise. Abgesehen davon kann kann man versuchen, zu verhandeln, dass man mehr Freizeitausgleich möchte. Die Position als Arzt in der Inneren Medizin ist zur Zeit ja relativ stark; da sind manche Arbeitgeber zu Kompromissen / Entgegenkommen in der Hinsicht bereit. Man wird meistens auf gewisse Widerstände stoßen, da es für die Kliniken einfach normalerweise billiger ist, weniger Ärzte mehr arbeiten zu lassen als mehr Ärzten Freizeitausgleich zu gewähren.
Bezüglich der Frage
Zitat von
SchneggeJule
Wie sieht es bei euch aus?
Ich habe in der FA-Ausbildung zum Internisten im Schnitt sicherlich viel weniger als 6 Tage im Monat frei gehabt, wenn man "frei vor Dienst" bevor man abends zum Nachtdienst geht und "Z.n. Dienst"-frei wenn man morgens um 7:30 aus dem Nachtdienst kommt nicht als freien Tag betrachtet. Es gab viele Monate, in denen ich nur 2 komplett freie Tage hatte (das allerdings ist rechtlich wahrscheinlich tatsächlich nicht zulässig gewesen). Meistens waren circa 3 bis 4 Tage frei (ohne Urlaub). Je kleiner das Haus, desto weniger freie Tage, weil sich die Dienste auf weniger Assistenten verteilten. Teilweise wurde auch versucht, mich für Monate komplett ohne freien Tag einzuteilen. Ich glaube aber, dass ich mich da jedesmal gewehrt und letzten Endes keinen Monat so gearbeitet habe.
Ich würde mich übrigens auch als freizeitorientierten Arzt betrachten und arbeite seit dem Facharzt auch bei weitem nicht mehr so viel. Aber als Weiterbildungsassistent ist man in dem Dilemma, dass man bei Teilzeit-Arbeit die Weiterbildung verlängert und gleichzeitig dem Chef und der Personalabteilung mehr ausgeliefert ist als als Facharzt. Ich habe irgendwann auch als WBA mehr Freizeitausgleich ausgehandelt, aber aus meiner Erfahrung heraus ist das normalerweise nicht einfach.