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Sehe das auch so wie mein Vorredner. Zumal man, wie schon mehrfach von anderen erwähnt, nach einseitiger Rekurrensparese die OP abbrechen würde und somit keine der Antworten richtig wäre (wenn man mal in IMPP-Denkweise davon ausgehen würde, dass Patienten nie eigenmächtig Medikamente absetzen oder unregelmäßig einnehmen). Das Problem ist nur, dass das man für das nichtauftreten der Komplikation der Komplikation schwer belege findet. Hat da jemand eine Idee? Also ich meine ein Chirurgie-Buch oder eine Leitlinie in der explizit drin steht, dass nach Auftreten einer einseitigen Rekurrensparese die OP abgebrochen wird. Das klingt so logisch, dass ich fast befürchte, dass das nirgendwo drin steht. Umd dann wirds schwierig mit dem Anfechten...